Keine Abfindung nach einem Jahr? Stimmt nicht

Keine Abfindung nach einem Jahr? Stimmt nicht

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„Ich bin erst seit einem Jahr im Betrieb. Da bekomme ich sowieso keine Abfindung.“ Diesen Satz höre ich in Beratungsgesprächen immer wieder. Und oft stimmt er nicht. Ob du eine Abfindung bekommst, hängt in den meisten Fällen nicht davon ab, wie lange du im Unternehmen gearbeitet hast. Entscheidend ist etwas anderes: Ist die Kündigung wirksam oder nicht? Warum das so ist, erkläre ich dir hier.

Warum der Irrtum so verbreitet ist

Viele Menschen verwechseln hier zwei Dinge. Richtig ist: Wer lange im Betrieb gearbeitet hat, erhält häufig eine höhere Abfindung als jemand mit kurzer Betriebszugehörigkeit. Deshalb entsteht oft der Eindruck, dass es erst nach einer bestimmten Zeit überhaupt eine Abfindung gibt. Das ist jedoch nicht richtig. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses kann die Höhe einer Abfindung beeinflussen. Sie entscheidet aber nicht darüber, ob du grundsätzlich eine Abfindung bekommen kannst. Diese Frage hängt von anderen Faktoren ab.

Worauf es wirklich ankommt

Eine Abfindung ist kein Bonus für langjährige Treue zum Unternehmen. In der Praxis gibt es dafür meist einen anderen Grund. Wenn du gegen deine Kündigung klagst und die Kündigung rechtliche Fehler hat, entsteht für den Arbeitgeber ein Risiko. Verliert er den Prozess, muss er dich oft weiterbeschäftigen. Außerdem kann er verpflichtet sein, den Lohn für die gesamte Dauer des Verfahrens nachzuzahlen. Deshalb schließen viele Arbeitgeber lieber einen Vergleich. Sie zahlen eine Abfindung und vermeiden so das Risiko eines verlorenen Prozesses. Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Wie lange warst du im Betrieb?“ Wichtiger ist: „Ist die Kündigung wirksam?“ Hat der Arbeitgeber Fehler gemacht, etwa bei der Sozialauswahl oder bei der Anhörung des Betriebsrats, können deine Chancen gut stehen.

Ab wann hast du überhaupt Kündigungsschutz?

Dein gesetzlicher Kündigungsschutz greift nach einer Wartezeit von sechs Monaten im selben Betrieb. Wer ein Jahr dabei ist, hat diese Hürde also längst genommen und genießt vollen Kündigungsschutz. Nach einem Jahr stehst du damit sogar besonders gut da. Eine wichtige Voraussetzung gibt es aber: In deinem Betrieb müssen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein. In einem kleinen Betrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nämlich nicht. Dann ist deine Verhandlungsposition schwächer, auch wenn eine Abfindung trotzdem nicht ausgeschlossen ist.

Was die Dauer wirklich beeinflusst

Die Dauer deiner Beschäftigung spielt durchaus eine Rolle. Allerdings geht es dabei vor allem um die Höhe der Abfindung. Als grobe Faustregel wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Wer erst ein Jahr im Betrieb war, startet deshalb meist mit einem niedrigeren Betrag als jemand, der dort zehn Jahre gearbeitet hat. Das bedeutet aber nicht, dass sich eine Klage nicht lohnt. Auch eine niedrigere Abfindung ist immer noch besser als gar keine. Außerdem ist diese Faustregel nur ein Ausgangspunkt. Wie hoch eine Abfindung am Ende ausfällt, hängt von vielen Umständen ab. Besonders wichtig ist, wie gut deine Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren stehen. Je angreifbarer die Kündigung ist, desto größer ist oft die Bereitschaft des Arbeitgebers, eine höhere Abfindung zu zahlen.

Kündigung erhalten? Die Uhr läuft.

Du hast eine Kündigung erhalten und fragst dich, ob du trotz kurzer Betriebszugehörigkeit eine Abfindung bekommen kannst? Dann melde dich bei HerrDenis und seinem Team. Und zwar jetzt, nicht erst in zwei Wochen. Denn für die Kündigungsschutzklage hast du nur drei Wochen Zeit. Ist diese Frist vorbei, ist die Kündigung in fast allen Fällen wirksam, egal wie viele Fehler sie hat. Wir prüfen deine Kündigung genau und wir sagen dir ehrlich, ob eine Abfindung realistisch ist und in welcher Größenordnung sie liegen könnte. Denn für die Frage, ob eine Abfindung möglich ist, ist die Dauer deiner Beschäftigung oft weniger wichtig, als viele Arbeitnehmer denken.

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