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Firma schließt: Was nun? Deine Rechte als Arbeitnehmer
Die Nachricht kommt plötzlich. Dein Arbeitgeber will den Betrieb schließen. Das ist ein harter Schlag. Jetzt fragst du dich: Was passiert mit meinem Job? Habe ich einen Anspruch auf Abfindung? Wie geht es weiter? Hier bekommst du Antworten auf diese Fragen.
Eine Betriebsschließung ist kein Freibrief für die Kündigung
Auch wenn dein Arbeitgeber den Betrieb schließt, darf er nicht einfach kündigen, wie er will. Dein Kündigungsschutz bleibt bestehen. Im Streit muss der Arbeitgeber beweisen, dass er den Betrieb wirklich dauerhaft schließt. Er muss auch zeigen, dass er dich nicht an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann. Hält er diese Regeln nicht ein, kann die Kündigung unwirksam sein.
Was ist mit der Sozialauswahl?
Bei einer kompletten Schließung ist die Sozialauswahl meist nicht nötig. Der Arbeitgeber muss nicht prüfen, wer sozial stärker geschützt ist. Denn alle Arbeitsplätze fallen gleichzeitig weg. Kündigt der Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen vielen Mitarbeitern, spricht man von einer Massenentlassung. Dann gelten strenge Regeln nach § 17 Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die Entlassungen vorher der Agentur für Arbeit melden.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Hier muss ich dich leider enttäuschen. Eine Betriebsschließung führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Eine Abfindung kann sich aber in bestimmten Fällen ergeben. Zum Beispiel aus einem Sozialplan oder einem Tarifvertrag. Auch § 1a Kündigungsschutzgesetz ist wichtig. Danach kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, wenn du keine Klage erhebst. In der Praxis zahlen viele Arbeitgeber trotzdem freiwillig. Es werden Aufhebungsverträge geschlossen. Die Arbeitgeberwollen damit das Risiko einer unwirksamen Kündigung verringern. Außerdem wollen sie eine Kündigungsschutzklage vermeiden.
Was solltest du jetzt tun?
Wenn du eine Kündigung wegen Betriebsschließung erhältst, gilt:
Bleib ruhig, aber warte nicht zu lange.
Du hast nur drei Wochen Zeit. In dieser Frist musst du Kündigungsschutzklage erheben, wenn du die Kündigung angreifen willst.
Lass die Kündigung früh prüfen.
Vielen Arbeitgebern unterlaufen Fehler. Diese müssen erkannt und genutzt werden. Oft gibt es mehr Spielraum für Verhandlungen, als du zuerst denkst.
Ich prüfe für dich
Du bist unsicher, ob deine Kündigung wirksam ist? Dann lass sie jetzt prüfen. Das Team von HerrDenis hilft dir schnell und klar weiter. So erkennst du deine Chancen und kannst besser verhandeln. Nimm jetzt Kontakt auf und sichere deine Rechte.
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