Kündigungsschutzklage: Frist wahren trotz Verhandlung

Kündigungsschutzklage: Frist wahren trotz Verhandlung

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Stell dir vor: Du hast eine Kündigung bekommen. Dein Chef sagt: „Lass uns das in Ruhe besprechen. Wir finden schon eine Lösung.“ Ihr sprecht über eine Abfindung. Alles wirkt entspannt. Und während du wartest, läuft im Hintergrund eine Uhr ab, die du nicht siehst. Genau hier verlieren viele Arbeitnehmer tausende Euro.

Die unsichtbare Uhr: Drei Wochen Zeit

Nach einer Kündigung hast du nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem dir die Kündigung zugeht. Das Wichtigste dabei: Verhandlungen mit deinem Chef halten diese Frist nicht an. Egal, wie freundlich die Gespräche verlaufen. Egal, was dein Arbeitgeber verspricht. Die drei Wochen laufen weiter.

Die Falle: Frist verpasst, Kündigung wirksam

Was passiert, wenn die drei Wochen abgelaufen sind? Dann gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Das gilt sogar dann, wenn die Kündigung eigentlich rechtswidrig gewesen wäre. Und jetzt kommt der bittere Teil: Sobald die Kündigung nicht mehr angegriffen werden kann, hat dein Arbeitgeber oft keinen Anlass mehr, eine Abfindung zu zahlen. Denn er muss nicht mehr befürchten, dich weiterbeschäftigen zu müssen. Dein wichtigstes Druckmittel ist damit verloren. Die freundlichen Verhandlungen können dann schnell ein Ende haben.

Die Lösung: Fristwahrend klagen

Die Lösung ist einfach: Reiche die Kündigungsschutzklage innerhalb der Dreiwochenfrist ein, auch wenn noch Verhandlungen laufen. Juristen nennen das eine fristwahrende Klage. Dadurch sicherst du deine Rechte und hältst dir alle Möglichkeiten offen. Und keine Sorge: Wenn ihr euch später doch einigt, kannst du die Klage wieder zurücknehmen. Du verlierst also nichts. Du gewinnst vor allem Sicherheit.

Warum die Klage sogar helfen kann

Eine eingereichte Klage stärkt deine Verhandlungsposition oft sogar. Denn damit sieht dein Arbeitgeber, dass du bereit bist, deine Rechte durchzusetzen. Für den Arbeitgeber entsteht nun ein echtes Risiko. Verliert er den Prozess, kann er verpflichtet sein, dich weiterzubeschäftigen und den entgangenen Lohn nachzuzahlen. Genau dieses Risiko bringt viele Arbeitgeber an den Verhandlungstisch. Deshalb enden die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich. Häufig wird dabei auch eine Abfindung vereinbart.

Fazit

Verlasse dich niemals darauf, dass eine Einigung schon zustande kommen wird. Drei Wochen sind schneller vorbei, als man denkt. Erhebe deshalb vorsorglich Kündigungsschutzklage, wenn sich abzeichnet, dass die Verhandlungen länger dauern könnten. Einigt ihr euch, kannst du die Klage zurücknehmen. Einigt ihr euch nicht, hast du deine Rechte gewahrt.

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