Kurzarbeit unwirksam? So bekommst du vollen Lohn

Kurzarbeit unwirksam? So bekommst du vollen Lohn

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Schickt dich dein Arbeitgeber in Kurzarbeit? Das bedeutet meist: weniger Arbeit und weniger Geld. Doch nicht jede Kurzarbeit wird rechtlich wirksam eingeführt. Ist das nicht der Fall, kann dir unter Umständen sogar dein voller Lohn zustehen. Heute erfährst du, worauf du achten musst.

Erster Blick: Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Kurzarbeit darf dein Arbeitgeber nicht einfach einseitig anordnen. Dafür braucht er eine rechtliche Grundlage. Die erste Frage lautet daher: Enthält dein Arbeitsvertrag überhaupt eine Regelung zur Kurzarbeit? Oft ist das nicht der Fall. Fehlt eine solche Klausel, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass die Kurzarbeit unwirksam ist oder du sie ablehnen kannst. Auch andere Vereinbarungen, etwa ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, können Kurzarbeit ermöglichen. Deshalb solltest du immer genau prüfen, auf welche Grundlage sich dein Arbeitgeber bei der Einführung der Kurzarbeit beruft.

Der zweite Weg: die Betriebsvereinbarung

Kurzarbeit kann auch durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Existiert eine wirksame Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, gilt diese grundsätzlich auch für die betroffenen Beschäftigten. Damit die Betriebsvereinbarung wirksam ist, muss sie die wesentlichen Rahmenbedingungen der Kurzarbeit klar und eindeutig regeln. Dazu gehören insbesondere:

  • wann die Kurzarbeit beginnt und wie lange sie dauern soll,
  • wie die Arbeitszeit während der Kurzarbeit verteilt wird,
  • welche Beschäftigten oder Abteilungen von der Kurzarbeit betroffen sind

Fehlen diese Angaben oder sind sie zu unbestimmt formuliert, kann die Einführung der Kurzarbeit rechtlich angreifbar sein.

Der wichtigste Punkt: Wer ist betroffen?

Gerade der letzte Punkt ist besonders wichtig. Es reicht nicht aus, wenn dein Arbeitgeber später selbst entscheiden kann, welche Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden. Für die gesamte Belegschaft muss klar und nachvollziehbar erkennbar sein, wer von der Kurzarbeit betroffen ist. Dies kann beispielsweise durch eine Namensliste erfolgen. Entscheidend ist, dass die betroffenen Mitarbeiter eindeutig bestimmt werden können und die Regelung für die Beschäftigten transparent ist. Das Arbeitsgericht Kiel hat hervorgehoben, dass eine Betriebsvereinbarung unwirksam sein kann, wenn die betroffenen Arbeitnehmer nicht eindeutig festgelegt werden und eine entsprechende Liste nicht für die Beschäftigten zugänglich ist. Andernfalls lässt sich nicht nachvollziehen, wen die Kurzarbeit tatsächlich betrifft.

Was bedeutet das für dich?

Schau dir die Betriebsvereinbarung an, die bei euch aushängt. Kannst du daraus klar erkennen, wer von der Kurzarbeit betroffen ist? Sind Beginn, Dauer und die Verteilung der Arbeitszeit eindeutig geregelt? Wenn das nicht der Fall ist, bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung. Fehlt eine wirksame Grundlage für die Einführung der Kurzarbeit, kann dein Arbeitgeber die Arbeitszeit möglicherweise nicht wirksam reduzieren. Die Folge kann weitreichend sein: Wurde die Kurzarbeit unwirksam eingeführt, besteht unter Umständen weiterhin dein ursprünglicher Arbeitsvertrag fort. In diesem Fall kann ein Anspruch auf den vollen Arbeitslohn bestehen, obwohl du aufgrund der angeordneten Kurzarbeit weniger oder gar nicht gearbeitet hast. Deshalb lohnt es sich, die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung sorgfältig zu prüfen. Bereits kleine Fehler in der Gestaltung können erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kurzarbeit haben.

Wichtig: Bleib nicht einfach zu Hause

Ein Fehler kann besonders teuer werden: Bleib nicht einfach zu Hause, weil du die Kurzarbeit für unwirksam hältst. Teile deinem Arbeitgeber stattdessen ausdrücklich mit, dass du weiterhin arbeiten möchtest, und biete deine Arbeitskraft an. Nur so kannst du deinen Anspruch auf den vollen Lohn absichern. Denn selbst wenn sich später herausstellt, dass die Kurzarbeit unwirksam war, bedeutet das nicht automatisch, dass du deinen Lohn erhältst. Wer ohne weiteres zu Hause bleibt und seine Arbeitsleistung nicht anbietet, riskiert erhebliche Nachteile.

Lass deine Kurzarbeit von HerrDenis prüfen

Du solltest nichts dem Zufall überlassen. Bereits kleine Fehler in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag können dazu führen, dass die Kurzarbeit unwirksam ist. Die Folge kann sein, dass dir trotz Kurzarbeit weiterhin dein voller Lohn zusteht. HerrDenis und sein Team prüfen für dich, ob die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit tatsächlich erfüllt sind. Wir analysieren deinen Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung und die konkrete Umsetzung in deinem Betrieb. Anschließend erhältst du eine klare Einschätzung zu deinen Chancen und möglichen Ansprüchen. Oft entscheidet bereits eine einzelne Formulierung darüber, ob die Kurzarbeit rechtlich wirksam ist oder nicht. Genau auf solche Details achten wir. Wenn du Klarheit haben möchtest, nimm Kontakt zu uns auf. Wir prüfen deinen Fall und zeigen dir die nächsten Schritte auf.

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