Benzinkrise: Was passiert, wenn mir der Arbeitgeber die Tankkarte entzieht?
Die Spritpreise steigen und bleiben auf hohem Niveau. Viele Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern bisher eine Tankkarte als zusätzliches Gehaltsextra zur Verfügung gestellt. Doch jetzt, wo Tanken spürbar teurer wird, streichen manche Arbeitgeber genau diesen Vorteil wieder. Für viele Arbeitnehmer stellt sich deshalb eine entscheidende Frage. Darf der Chef die Tankkarte einfach so entziehen, oder ist das rechtlich nicht zulässig?
Inhaltsverzeichnis
Tankkarte als Sachbezug
Eine Tankkarte ist ein beliebtes Gehaltsextra, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile hat. Ob Dein Arbeitgeber die Tankkarte wieder streichen darf, hängt davon ab, wie sie Dir zugesagt worden ist.
Szenario 1 Die Tankkarte steht im Arbeitsvertrag
Ist die Tankkarte als fester Bestandteil Deiner Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt, kann Dein Arbeitgeber sie nicht einseitig streichen. Sie ist dann Teil der vereinbarten Vergütung.
Der Arbeitgeber bräuchte in diesem Fall entweder Deine Zustimmung oder müsste eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Das bedeutet, dass der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt und Dir gleichzeitig ein neuer Vertrag ohne Tankkarte angeboten wird. Gegen eine solche Änderungskündigung kannst Du Dich rechtlich wehren.
Szenario 2 Die Tankkarte wurde unter Widerrufsvorbehalt gewährt
Teilweise enthalten Arbeitsverträge Klauseln, die dem Arbeitgeber erlauben, bestimmte Zusatzleistungen zu widerrufen. Ein solcher Widerrufsvorbehalt ist jedoch nur wirksam, wenn er klar und verständlich formuliert ist und konkrete Widerrufsgründe nennt. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen. Ist die Klausel unwirksam, darf der Arbeitgeber die Tankkarte nicht widerrufen. Das gilt auch in Zeiten steigender Benzinpreise oder wirtschaftlicher Belastungen.
Szenario 3 Die Tankkarte wurde freiwillig und ohne vertragliche Grundlage gewährt
Wurde die Tankkarte ausdrücklich als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt, kann der Arbeitgeber sie grundsätzlich für die Zukunft einstellen. Aber Vorsicht. Erhältst Du die Tankkarte über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren regelmäßig und ohne Vorbehalt, kann eine sogenannte betriebliche Übung entstanden sein. In diesem Fall entsteht ein Rechtsanspruch, auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung.
Was kannst Du tun, wenn die Tankkarte gestrichen wird
Prüfe zunächst Deinen Arbeitsvertrag. Stehen dort Regelungen zur Tankkarte oder zu Sachbezügen. Gibt es einen Widerrufsvorbehalt. Frage außerdem nach der Begründung. Der Arbeitgeber muss einen sachlichen Grund haben. Die bloße Aussage, dass die Leistung zu teuer geworden ist, reicht regelmäßig nicht aus. Gerade in der aktuellen Situation ist die Tankkarte für viele Arbeitnehmer von erheblicher Bedeutung. Wenn Dein Arbeitgeber sie streichen will, solltest Du das nicht einfach hinnehmen. Häufig haben Arbeitnehmer mehr Rechte, als sie denken. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich daher fast immer.
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