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Schluss! Aus! Ende! Die große Trennung! So enden Arbeitsverhältnisse

Viele Wege führen nach Rom. Auch im Arbeitsrecht gibt es daher verschiedene Möglichkeiten, wieso ein Arbeitsverhältnis endet. Der erste Gedanke ist immer gleich: Ja Genau! Du hast bestimmt auch das gleiche Bild vor deinem geistigen Auge, oder? Ein Blatt mit der Überschrift Kündigung. Tatsächlich gibt es jedoch mindestens sechs weitere Möglichkeiten, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann.

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Möglichkeit 1: Die Anfechtung des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag kann angefochten werden. Die Variante kommt eher selten vor. Bei der Anfechtung versucht sich eine Vertragspartei vom Vertrag zu lösen, weil sie sich bei Vertragsschluss geirrt hat oder getäuscht worden ist. Im Arbeitsrecht will sich in der Regel der Arbeitgeber vom Vertrag lösen. Die Anfechtung wird mit fehlenden Fähigkeiten des Arbeitnehmers begründet. Der Arbeitnehmer hat mehr versprochen, als er kann oder der Arbeitnehmer hat über seine Fähigkeiten getäuscht. Die Klassiker sind:

Anfechtung wegen Schwangerschaft.

Ein alter Hut ist die Anfechtung wegen Schwangerschaft. Schwangerschaft ist kein Grund, um eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. Die Bewerberin darf sogar im Vorstellungsgespräch lügen.

Kraftfahrzeugfahrer ohne Führerschein

Bei einem Kraftfahrzeugfahrer ohne Führerschein sieht es schon anders aus. Das könnte ein Anfechtungsgrund sein.

Möglichkeit 2: Das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages

Eine weitere Möglichkeit, wie ein Arbeitsverhältnis enden kann, ist das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet, wenn der Beendigungszeitpunkt (Enddatum) erreicht ist. Eine Beendigung kann auch eintreten, wenn keine weitere Verlängerung mehr möglich ist. Aber Achtung: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann sich auch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag verwandeln. Wie das geht? Mehr im Artikel „Gefahren des befristeten Arbeitsverhältnisses“

Möglichkeit 3: Eintritt in das Rentenalter

Für viele Arbeitnehmer der schönste Tag im Leben. Das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht. Er kann sich dem wohlverdienten (Un-)Ruhestand widmen.

An dieser Stelle genug. Die weiteren Möglichkeiten gibt es im nächsten Teil.

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