Lesedauer 4 Minuten

So einfach ist es: Das zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage

Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie wollen sich wehren? Sie wollen alleine gegen die Kündigung vorgehen? Sie denken sich: Eine Kündigungsschutzklage zu erheben ist gar nicht so schwer? Aber eine Frage brennt Ihnen auf der Zunge. Wo muss ich überhaupt hin? Was ist das zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage?

zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage

Es muss zwischen zwei Zuständigkeiten unterschieden werden. Es gibt die sachliche und die örtliche Zuständigkeit. Was ist nun das zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage?

sachlich zuständiges Gericht bei einer Kündigungsschutzklage

Was ist das sachlich zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage? Die sachliche Zuständigkeit sagt aus, welches Gericht sich mit Ihrem speziellen Fall befassen muss. Nicht jedes Gericht in Deutschland behandelt jeden Fall. Vielmehr hat jedes Gericht seine eigenen Zuständigkeiten. Es gibt die Amtsgerichte, Landgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte ….

Das Arbeitsgericht

Im § 2 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) findet sich die Antwort, welches Gericht bei einer Kündigungsschutzklage sachlich zuständig ist. Kurz und knapp: Arbeitsgerichte sind sachlich zuständig bei einer Kündigungsschutzklage. Sie entscheiden, ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Hier können Sie den Wortlaut des § 2 ArbGG nachlesen.

Der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des ArbGG

Das Arbeitsgericht entscheidet ausschließlich darüber, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Dieser Satz muss ein wenig einschränkt werden. Im § 5 ArbGG ist der Begriff des Arbeitnehmers definiert. Daraus ergibt sich, dass nicht jede Person gleich Arbeitnehmer ist. Aus dem Begriff des Arbeitnehmers werden unter anderem Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer herausgenommen. Diese Gruppe muss beim Amtsgericht/ Landgericht klagen. Hier können Sie den Wortlaut des § 5 ArbGG nachlesen.

örtlich zuständiges Gericht bei einer Kündigungsschutzklage

Jetzt wissen wir, dass die Arbeitsgerichte sachlich zuständig sind. Dies lag schon auf der Hand. Was ist das örtlich zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage? Die örtliche Zuständigkeit sagt, zu welchem Gericht Sie gehen müssen.

Kriterien für die örtliche Zuständigkeit

In der Bundesrepublik gibt es viele Arbeitsgerichte. Es muss nicht automatisch das Gericht in Ihrer Nähe zuständig sein. Es muss auch nicht das Gericht in Ihrer Stadt sein. Vielmehr kommt es auf andere Kriterien an.

  1. Wo ist der Sitz des Arbeitgebers?
  2. Wo ist der Sitz der Niederlassung des Arbeitgebers ist?
  3. Wo ist der Erfüllungsort?
  4. In welchem Bezirk hat der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet?

Sie sehen, es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei welchem Gericht Sie klagen können. Das schönste an der Sache ist: Sie entscheiden! Sie können sich das örtlich zuständige Gericht aussuchen. Es empfiehlt sich, dass nähere Arbeitsgericht zu nehmen.

Beispiel:

Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Der Sitz Ihres Arbeitgebers ist in Berlin. Sie wohnen in Nürnberg. Sie haben in Forchheim gearbeitet. Sie können nun zwischen dem Arbeitsgerichten Berlin und Bamberg wählen. Das Arbeitsgericht in Nürnberg fällt aus.

Unzuständiges Gericht bei einer Kündigungsschutzklage

Trotz der Auswahlmöglichkeiten ist Ihnen trotzdem ein Fehler unterlaufen? Was ist das zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage? – Falsch beantwortet. Sie haben das falsche Gericht angeschrieben. Nicht so schlimm. Sie können jederzeit eine Verweisung an das zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage beantragen. Aber! Achten Sie darauf, dass die 3 Wochen – Frist eingehalten wird. Die Frist können Sie nur wahren, wenn Sie das sachlich zuständige Gericht bei einer Kündigungsschutzklage anschreiben. Weniger schlimm ist es, wenn die Klage beim unzuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird. Dieses verweist einfach an das örtlich zuständige Gericht. In der Regel werden hierbei alle Fristen gewahrt.

Kosten:

Hier erfahren Sie, wieviel eine Kündigungsschutzklage kostet.