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Betriebsbedingte Kündigung 2026: Deine Rechte, Deine Fristen & Deine Chancen
Hast du eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Schock! Aber: Viele betriebsbedingte Kündigungen sind angreifbar. Hier erfährst du, was das wirklich bedeutet, worauf du achten musst und was du jetzt tun kannst.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt?
Dein Arbeitgeber darf dir betriebsbedingt kündigen, wenn dein Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen wegfällt. Die typischen Fälle sind Umstrukturierungen und Abteilungsschließungen. Entscheidend ist, dass bei der betriebsbedingten Kündigung kein Fehlverhalten von dir vorliegt, sondern die Situation im Betrieb hat sich geändert.
Die Sozialauswahl: Dein wichtigster Hebel
Bei der betriebsbedingten Kündigung ist die Sozialauswahl der wichtigste Hebel, neben den formellen Voraussetzungen einer Kündigung. Viele Arbeitgeber machen genau hier einen Fehler mit der Folge, dass die Kündigung angreifbar ist. Typische Fehler sind, dass vergleichbare Kollegen zu Unrecht aus der Auswahl herausgehalten werden oder die Auswahl einen zu kleinen Bereich einbezieht.
Die Frist: 3 Wochen und keine Sekunde länger
Die wichtige Zahl, die du dir merken musst, ist nicht 42. Sondern 21 oder besser gesagt: 3 Wochen. Ab dem Tag, an dem du die Kündigung erhalten hast, hast du genau 3 Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage zu erheben. Keinen Tag länger. Und ohne Kündigungsschutzklage gibt es auch keine gerichtliche Überprüfung der Kündigung.
Was ist mit der Abfindung?
Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht, es sei denn, es gibt einen Sozialplan oder eine Kündigung nach § 1a KSchG. Diese Fälle sind in letzter Zeit jedoch eher selten. Also kannst du nur über eine Kündigungsschutzklage und den Abschluss eines Vergleichs bei Gericht eine Abfindung herausholen.
Deine nächsten Schritte auf einen Blick
Das sind deine nächsten Schritte nach Erhalt einer Kündigung.
- Sofort handeln: Die 3-Wochen-Frist läuft ab dem Tag des Erhalts.
- Nicht voreilig unterschreiben: Unterschreibe keine Aufhebungsverträge oder Abwicklungsverträge, ohne sie rechtlich prüfen zu lassen.
- Mich aufsuchen: Lass die Kündigung auf Fehler prüfen. Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Schriftform.
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