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Nach der Kündigung: 9 Fragen, 9 klare Antworten (Teil 1)
Wenn ein Mandant nach einer Kündigung in meinem Büro sitzt, beschäftigen ihn meist immer dieselben Fragen. Das ist kein Wunder, denn eine Kündigung wirft oft viele Unsicherheiten auf einmal auf. Damit du weißt, was auf dich zukommt, beantworte ich in diesem Beitrag die neun Fragen, die in meinen Beratungsgesprächen immer wieder gestellt werden.
Darf der Arbeitgeber überhaupt kündigen?
Das ist meist die erste Frage, die gestellt wird. Die Antwort lautet: So einfach, wie viele denken, ist es nicht. Wenn du länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt bist und dort regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer arbeiten, gilt für dich in der Regel das Kündigungsschutzgesetz. Dann kann dein Arbeitgeber nicht ohne Weiteres kündigen, sondern braucht einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund. Eine Kündigung kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt erfolgen. Für jeden dieser Gründe gelten strenge Voraussetzungen. Genau hier passieren Arbeitgebern häufig Fehler. Deshalb lohnt es sich fast immer, die Kündigung sorgfältig prüfen zu lassen.
Muss ich nach Erhalt jetzt etwas beachten?
Ja, und zwar sofort. Der wichtigste Rat vorweg: Unterschreibe nichts, was dir dein Arbeitgeber jetzt vorlegt; vor allem keinen Aufhebungsvertrag. Solche Dokumente können weitreichende Folgen haben und sollten immer sorgfältig geprüft werden. Notiere dir außerdem genau, wann und auf welchem Weg dir die Kündigung zugegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt beginnen wichtige Fristen zu laufen. Außerdem solltest du dich so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Wer zu lange wartet, riskiert Nachteile beim Arbeitslosengeld, beispielsweise eine Sperrzeit.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die wichtigste Frist ist die Frist für die Kündigungsschutzklage. Nach Zugang der Kündigung hast du nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Verpasst du diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre. Außerdem musst du die Fristen der Agentur für Arbeit beachten. Grundsätzlich solltest du dich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind mögliche Ausschlussfristen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Werden Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, können sie verfallen. Deshalb solltest du nach einer Kündigung keine Zeit verlieren und deine Situation möglichst früh rechtlich prüfen lassen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Diese Frage wird in fast jedem Beratungsgespräch gestellt. Die ehrliche Antwort überrascht viele: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. Trotzdem enden viele Kündigungsschutzverfahren mit der Zahlung einer Abfindung. Der Grund ist einfach: Arbeitgeber wollen oft das Risiko vermeiden, den Prozess zu verlieren und den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen zu müssen. Als grobe Faustregel gilt häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich und dient lediglich als Orientierung. Wie hoch eine mögliche Abfindung tatsächlich ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. Grundsätzlich gilt: Je besser deine rechtliche Ausgangsposition ist, desto höher kann auch die Abfindung ausfallen.
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