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Kann ein Bevollmächtigter mein Arbeitsverhältnis beenden?

Du hast eine Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten? Die Kündigung wurde nicht vom Arbeitgeber unterschrieben? Die Kündigung erfolgte durch einen Bevollmächtigten? Dann ist dieses Video für dich von essenzieller Bedeutung.

Ausspruch der Kündigung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss von einem Vertragspartner erfolgen. Die Kündigung muss daher vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Hierbei ist jedoch auch zu beachten, dass die Kündigung nach der Regelung des Paragrafen 623 BGB schriftlich zu erfolgen hat. Schriftlich bedeutet, dass die Kündigung auch eigenständig unterschrieben werden muss.

Möglichkeit der Vertretung

Die Vertragspartner können sich von einem Dritten vertreten lassen. Die Vertretungsstellung kann bekannt sein. Alternativ kann auch eine Vollmacht vorgelegt werden.

fehlende Vollmachtsvorlage

Dir ist die Bevollmächtigung nicht bekannt? Dann muss der Bevollmächtigte eine Vollmacht vorlegen. Es muss sich hierbei um eine Originalvollmacht handeln. Eine Kopie der Vollmacht ist nicht ausreichend. Dieses Thema ist in der Regel von ganz besonderer Bedeutung, wenn eine Kündigung durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Die Bevollmächtigung wird meistens erst durch die Vorlage der Vollmacht nach außen hin deutlich.

Zurückweisung der Kündigung

Es wurde keine Vollmacht vorgelegt? Es wurde eine fehlerhafte Vollmacht vorgelegt? In diesem Fall solltest du die Kündigung unverzüglich, also innerhalb von zwei bis vier Tagen, wegen fehlenden Nachweises der Bevollmächtigung zurückweisen. Hierbei solltest du darauf achten, dass auch die Zurückweisung gegebenenfalls eine Originalvollmacht benötigt, wenn diese nicht durch dich persönlich erfolgt.

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