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Das Verfahren am Arbeitsgericht

In meinen bisherigen Beiträgen habe ich über diverse Punkte gesprochen. Ich habe viele Tipps, Tricks, Checklisten und Co für teilweise spezielle Probleme veröffentlicht. Bei den ganzen Sachen habe ich eine wesentliche Information vergessen: Was ist bei einem Verfahren am Arbeitsgericht allgemein zu beachten?

Verfahren am Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht wird nicht von sich aus tätig. Vielmehr muss ein Antrag gestellt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Kündigungsschutzklagen, in denen die Kündigung angegriffen wird.

Der übliche Ablauf

Nach der Klageeinreichung wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen.

Güteverhandlung

Beim ersten Termin handelt es ich um einen sogenannten Gütetermin. Der vorsitzende Richter versucht im Termin gemeinsam mit den Parteien die Kernprobleme herauszuarbeiten und anschließend eine gütliche Einigung zu finden. Viele Verfahren enden daher mit einem Vergleich.

streitige Verhandlung

Ein gesonderter Termin zur streitigen Verhandlung wird anberaumt, wenn in der Güteverhandlung keine Einigung gefunden werden konnte. Der Termin findet meistens einige Monate nach dem ersten Termin statt und bis dahin haben beide Seiten die Möglichkeit ihre Standpunkte schriftlich zu verdeutlichen.

Zahlung der Gerichtskosten bei Verfahren am Arbeitsgericht

Bei Verfahren an Arbeitsgerichten besteht keine Kostenvorschusspflicht. Im Übrigen enstehen bei Klagerücknahme, wie auch bei einem Vergleich keine Gerichtskosten.

Rechtsanwaltskosten bei Verfahren am Arbeitsgericht

Am Arbeitsgericht 1. Instanz gibt es keinen Anwaltszwang. Im Übrigen ist zu beachten, dass jede Partei die Kosten ihres Anwaltes bis zum Abschluss der 1. Instanz selbst zu tragen hat. Der „Gewinner“ hat keinen Anspruch gegen den „Verlierer“, dass dieser die entstandenen Kosten vollständig übernimmt.

Prozesskostenhilfe für Verfahren am Arbeitsgericht

Wenig finanzkräftige Rechtsuchende können einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen, damit auch diese mit Hilfe eines Anwalts ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Rechtsuchende bedürftig im Sinne der entsprechenden Vorschriften ist, dass die Klage Erfolgsaussichten hat und dass das Verhalten nicht mutwillig ist.

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