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Kündigung während einer Krankheit

Man liegt krank im Bett, fast am Sterben und dann erreicht einen ein Schreiben des Arbeitgebers. Erst freut mach sich, dass der Arbeitgeber an einen gedacht hat. Bestimmt ist es eine Genesungskarte denken sich einige Arbeitnehmer. Erst als der Brief aufgemacht wird, sieht man das Übel. Es handelt sich um eine Kündigung. Viele Arbeitnehmer denken sich dann: Ich bin krank und krankgeschrieben. Mir darf der Arbeitgeber nicht kündigen! Ist das wirklich so?

Kündigung während der Krankheit des Arbeitnehmers

Darf der Arbeitgeber während der Krankheit des Arbeitnehmers kündigen? Die Antwort ist eindeutig. JA! Der Arbeitgeber darf während der Krankheit des Arbeitnehmers kündigen. Einzige Ausnahme sind richtig schwerwiegende Fälle. Zu denken wäre an den Fall, dass der Patient gerade in den OP gefahren wird und der Arbeitgeber in diesem Moment die Kündigung aushändigt. Aber sowas passiert eher im Film, als im wahren Leben. Der Arbeitgeber darf während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kündigen. Er darf sogar wegen der Krankheit kündigen. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte personenbedingte Kündigung.
Beispiele für krankheitsbedingte Kündigungen
Ein Busfahrer verliert seine Konzentrations- und/oder Koordinationsfähigkeit. Ein Dachdecker kann nicht tragen und gleichzeitig Treppen steigen. Ein Maler kann wegen eines Wirbelleidens nicht mehr über Kopf streichen. Es sind noch viele andere Fälle denkbar.

Grund für die Kündigung

Jedoch darf der Arbeitgeber nicht wegen jeder Krankheit kündigen. Eine ausgeheilte Krankheit ist auf jeden Fall kein Kündigungsgrund. Ein Blinddarm kann beispielsweise nur einmal herausgenommen werden ebenso wie die Mandeln. Vielmehr haben die oben gezeigten Fälle eins gemeinsam. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitspflicht wegen der Krankheit nicht erfüllen und das für einen längeren Zeitraum. Es besteht sogar das Risiko, dass er nie wieder auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. Ab einer bestimmten Länge darf der Arbeitgeber dann während der Krankheit eine Kündigung aussprechen. Denn nach einer gewissen Zeitspanne der Arbeitsunfähigkeit spricht schon vieles dafür, dass der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr so leistungsfähig ist. Das Risiko, dass er nie wieder zurückkommt, wird zu groß.
Hinweis: Der Arbeitgeber erhält hierdurch nur die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen. Dies heißt jedoch nicht zugleich, dass diese Kündigung auch wirksam ist. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind noch mehr Punkte zu beachten. Insbesondere muss geschaut werden, ob es für den betroffenen Arbeitnehmer keinen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt.

Zusammenfassung

Eine Kündigung während der Krankheit ist möglich. Es handelt sich um die sogenannte krankheitsbedingte Kündigung. Insoweit ist es auch egal, dass der Arbeitnehmer wegen bestehender Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit kommen kann. In einigen Fällen ist die Kündigung auch wegen der Krankheit möglich. Das heißt jedoch nicht, dass die Kündigung auch wirksam ist. Hierfür müssen mehr Punkte beachtet werden.