Kündigung erhalten? Warum du jetzt klagen solltest

Kündigung erhalten? Warum du jetzt klagen solltest

Lesedauer 4 Minuten

Hast du eine Kündigung erhalten? Bist du dir nicht sicher, ob sie wirklich wirksam ist? Denkst du vielleicht: „Ich will sowieso nicht zurück“ oder „Die Kündigung ist vielleicht doch berechtigt, warum soll ich klagen?“ Viele Arbeitnehmer haben genau diese Gedanken. Und genau deshalb verschenken sie oft tausende Euro.

Der wahre Grund für die Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage soll offiziell dazu führen, dass du deinen Job zurückbekommst. Seien wir ehrlich. In der Praxis passiert das fast nie. In mehr als siebzig Prozent aller Kündigungsschutzklagen endet das Verfahren mit einem Vergleich. Meist laufen diese Verfahren nach dem gleichen Muster ab.

  • Der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung.
  • Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung.
  • Der Arbeitnehmer erhält ein gutes Arbeitszeugnis.

Die Abfindung kann sehr hoch sein. Als Faustregel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr, das du im Betrieb beschäftigt warst. Wenn deine Chancen vor Gericht besonders gut sind, kann es auch deutlich mehr werden. Ohne Klage bekommst du jedoch gar nichts. 0,00 EUR.

Annahmeverzugsrisiko für Arbeitgeber

Vielleicht fragst du dich jetzt: „Warum sollte mein Chef mir Geld zahlen, obwohl ich doch sowieso gehe? Die Antwort liegt im sogenannten Annahmeverzugslohn. Wenn du eine Kündigungsschutzklage erhebst, bedeutet das arbeitsrechtlich, dass du zugleich deine Arbeitsleistung anbietest. Der Arbeitgeber hat mit der Kündigung erklärt, dass er diese Leistung nicht möchte. Wenn das Gericht später feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den gesamten Lohn für die gesamte Dauer des Verfahrens nachzahlen. Bei einem Verfahren, das mehrere Monate dauert, kommen schnell viele tausend Euro zusammen. Genau deshalb möchte der Arbeitgeber oft einen Vergleich. So kann er dieses Risiko vermeiden.

Wieso der Stress?

Aber meine Kündigung ist berechtigt! Bist du dir wirklich sicher? Hast du alle wichtigen Punkte geprüft und bist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kündigung wirklich wirksam ist? Wahrscheinlich nicht. Schon ein kleiner Fehler bei der Anhörung des Betriebsrates kann die gesamte Kündigung unwirksam machen. Dazu gehört zum Beispiel eine fehlende Information über Unterhaltspflichten. In vielen Fällen kann man die Lage nicht vollständig beurteilen, vor allem nicht als Laie. Oft sieht eine Kündigung auf den ersten Blick richtig aus, ist es juristisch aber nicht.

Kosten

Aber die Kosten, wenn ich verliere? Bei einer Kündigungsschutzklage brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt. In der ersten Instanz gibt es keinen Anwaltszwang. Das Schöne, aber auch Schwierige ist, dass die unterlegene Partei die Kosten der anderen Seite nicht erstatten muss. Dazu gehören vor allem die Anwaltskosten. Wenn ein Vergleich geschlossen wird, entfallen außerdem die Gerichtskosten. Faktisch hast du mit einer Kündigungsschutzklage bis zum Gütetermin, also dem ersten Termin bei Gericht, nichts zu verlieren und viel zu gewinnen. In der Güteverhandlung kannst du immer noch entscheiden, wie es weitergeht. Wenn du jedoch die Klagefrist verpasst, geht gar nichts mehr.

Tipp

Mein Tipp lautet daher: Klage erheben. In den meisten Fällen erreichst du einen Vergleich. Und wenn nicht, hast du es wenigstens versucht. Du kannst dich auch jederzeit an einen Anwalt deines Vertrauens wenden und dich in einem Beratungsgespräch über die nächsten Schritte informieren. Ich helfe auch gerne.

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