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Atemberaubend:  7 wertvolle Tipps, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Es ist noch nichts verloren, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Es gibt einige Punkte, die Sie nun beachten müssen. Als Erstes sollten Sie Ruhe bewahren. Sie sollten auch nicht den Kopf in den Sand stecken. Schließlich sollten Sie meine 7 atemberaubende Tipps lesen.

1. Kündigung erhalten und die Arbeitsagentur.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Melden Sie sich unverzüglich nach dem Erhalt der Kündigung bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend. Hierfür haben Sie in der Regel nur drei Tage Zeit. Sie riskieren sonst, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gesperrt wird.

2. Kündigung erhalten und trotzdem weiterarbeiten?

Sie müssen während der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Der Erhalt einer Kündigung rechtfertigt nicht, dass Sie nicht mehr zu Arbeit erscheinen. Sie müssen weiterarbeiten, obwohl Sie eine Kündigung erhalten haben. Wenn Sie nicht zur Arbeit gehen, dann können Sie abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall werden Sie sogar fristlos gekündigt. Eine fristlose Kündigung führt in den meisten Fällen zur einer Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit.

3. Kündigungsschutzklage erheben?

Auch wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist dadurch noch nicht alles verloren. Sie müssen die Kündigung nicht akzeptieren. Sie können sich dagegen wehren. Das Mittel der Wahl ist die sogenannte Kündigungsschutzklage. Es gibt jedoch eine kurze Frist zu beachten. Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim zuständigem Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung (Erhalt der Kündigung). Nach Ablauf dieser Frist kann eine Kündigungsschutzklage meist nicht mehr erfolgreich erhoben werden. Eine Rückkehr in Ihr Arbeitsverhältnis ist damit ausgeschlossen.

4. Ab wann brauche ich einen Anwalt?

Eigentlich brauchen Sie keinen Rechtsanwalt, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Sie können sich selber beim Arbeitsgericht vertreten. Es besteht kein Anwaltszwang, solange Sie sich in 1. Instanz befinden. Eine Kündigungsschutzklage können Sie auch selber schreiben oder Sie gehen zur Rechtsantragstelle beim zuständigen Arbeitsgericht. Dort erhalten Sie Unterstützung und Hilfe, wie Sie die Klage richtig formulieren müssen. Die Rechtsantragstelle führt jedoch keine Rechtsberatung durch. Sie wollen nach dem Erhalt der Kündigung wissen, ob die erhaltene Kündigung wirksam ist? Hierzu müssen Sie eine fachkundige Person aufsuchen.

5. Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, dann lohnt sich in vielen Fällen auch eine Kündigungsschutzklage. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann haben Sie in der Regel kein Kostenrisiko. Aber auch in allen anderen Fällen kann sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Viele Arbeitgeber kennen die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung nicht. Deswegen leiden viele Kündigungen an erheblichen Fehler und sind unwirksam.

6. Kein Anspruch auf eine Abfindung nach dem Erhalt einer Kündigung?

In der Regel hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung. Deswegen kann eine Abfindung auch nicht eingeklagt werden. Auch nicht, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Die paar Sonderfälle sind auf die typische Kündigung nicht anwendbar.

7. So erhalten Sie trotzdem eine Abfindung

Im Rahmen der Kündigungsschutzklage beantragen Sie, dass die erhaltene Kündigung unwirksam ist und dass Sie deswegen in den Betrieb zurückkehren wollen. Dem Arbeitgeber wird dies nicht gefallen. In vielen Fällen ist der Arbeitgeber deswegen bereit, einen Vergleich zu schließen. Sie ziehen Ihre Kündigungsschutzklage zurück und erhalten dafür einen bestimmten Geldbetrag. Nun liegt es am Verhandlungsgeschick und den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, wie hoch der Betrag wird. Als Faustformel gilt: ca. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Wenn Sie mit dem Betrag zufrieden sind, dann können Sie einen Vergleich schließen. Nochmals: Sie haben keinen Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr erhalten Sie Geld dafür, dass Sie auf die Kündigungsschutzklage verzichten und die Kündigung akzeptieren.

 

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