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Güteverhandlung (Teil 2) – Was du während der Verhandlung beachten musst

Du hast die Kündigungsschutzklage erhoben? Du konntest vor dem Gerichtstermin keine Lösung finden? Es wurde kein Vergleich geschlossen. Es findet nun die Güteverhandlung, der Gütetermin statt. Was nun?

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Ankunft im Gerichtssaal vor der Güteverhandlung

Es empfiehlt sich wegen den Eingangskontrollen frühzeitig zum Gericht zu fahren. In der Regel sind die Verhandlungen am Arbeitsgericht öffentlich. In der Regel sitzen auch Personen im Publikum, da diese auf den nächsten Termin warten. Ich empfehle von dieser Möglichkeit ausgiebig Gebrauch zu machen. Du solltest dich auch hinten reinsetzen, um ein Gefühl für deine Verhandlung zu erhalten.

Der Richter in der Güteverhandlung

Auch wenn die Kammer beim Arbeitsgericht aus drei Richtern besteht, wird im Gütetermin nur ein Richter anwesend sein. Es handelt sich dabei um den vorsitzenden Richter der Kammer, der zugleich Berufsrichter ist. Zusätzlich wird die Protokollführerin anwesend sein.

Der grobe Ablauf der Güteverhandlung

Nach dem Aufruf der Sache wird der Richter kurz die Sachlage darstellen und den Beklagten, also deinen Arbeitgeber, zu den Hintergründen der Kündigung befragen. Danach wird er auch dir die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. In vielen Fällen wird der Richter danach einige Ausführungen zur rechtlichen Einordnung geben und fragen, ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung bzw. eines Vergleichs besteht. In der Regel wird auch ein Vergleichsvorschlag unterbreitet.

Deine Stunde hat geschlagen

Jetzt hat deine Stunde geschlagen. Du bist fast am Ziel. Jetzt kannst du den Sack zumachen und das optimale Ergebnis herausholen. Du stehst kurz vor deiner Abfindung. Bist du mit der Summe einverstanden? Dann kannst du dies auch so mitteilen. Ansonsten kannst du nochmals ein paar Argumente liefern und einen abweichenden Betrag benennen.

unwiderruflicher Vergleichsschluss

Die Ergebnisse sind für beide Parteien in Ordnung. In diesem Fall wird das Gericht den Vergleich protokollieren und nochmals vorlesen. Nach der nochmaligen Zustimmung ist die Angelegenheit zu Ende. Der Vergleich steht und der Rechtsstreit ist zu Ende.

widerruflicher Vergleich

In diesen Fällen will mindestens eine Seite Bedenkzeit haben. In diesen Fällen wird ein sogenannter widerruflicher Vergleich geschlossen. Der Vergleich wird nur rechtskräftig, wenn die widerrufsberechtigte Person keinen Widerruf in der Frist ausspricht. Nach Ablauf der Frist wird der Vergleich wirksam und der Rechtsstreit ist zu Ende.

Urteil

Es wurde kein Vergleich geschlossen? Der Vergleich wurde widerrufen? In diesen Fällen geht das Verfahren weiter. Ein Urteil kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesprochen werden. Vielmehr wird ein sogenannter Kammertermin bestimmt, an welchen auch die ehrenamtlichen Richter anwesend sein werden. Bis zum Termin werden beide Seiten die Sach- und Rechtslage erschöpfend darstellen. Es werden auch diverse Beweismittel angeboten.

Ausnahme:

Eine Ausnahme gibt es: Der Beklagte ist nicht zum Termin erschienen? In diesem Fall kann ein sogenanntes Versäumnisurteil ergehen. Du hast den Fall vorläufig gewonnen. Der Gegner hat jedoch zwei Wochen Zeit um Einspruch einzulegen.

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