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Unglaubliche Übersicht: Diese 7 Punkte sollte jeder Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten!

Kündigung? Kündigung! Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Schlecht! Eine einschneidende Angelegenheit für jeden Arbeitnehmer. Viele Arbeitnehmer haben das Gefühl, dass Ihnen der Boden unter den Füßen weggerissen wird. Trotz allem, müssen Sie nun einen klaren Kopf gewahren. Diese 7. Dinge sollten Sie zügig erledigen!

1. Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden

Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Hierfür haben Sie nur drei Tage Zeit. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Kenntnis der Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen. Riskieren Sie keine unnötigen Sperrzeiten. Übrigens: Es geht auch online.

2. Zwei wichtige Termine notieren

Nach dem Erhalt einer Kündigung sind zwei Termine besonders wichtig.

  1. Wann haben Sie die Kündigung erhalten?
  2. Bis wann kann ich eine Kündigungsschutzklage erheben?

Wann haben Sie die Kündigung erhalten?

Dieses Datum können Sie relativ leicht herausfinden. Wann haben Sie die Kündigung erhalten? Wann war die Kündigung im Briefkasten? Spitzfindigkeiten, will ich an dieser Stelle mal auslassen.

Bis wann kann ich eine Kündigungsschutzklage erheben?

Das erste Datum ist deswegen so wichtig, weil es sich um das Startdatum für den Beginn der Frist für die Kündigungsschutzklage handelt. Das zweite Datum endet genau 21 Tage (3. Wochen) nach dem ersten Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie allerspätestens die Kündigungsschutzklage erhoben haben. Danach gilt: Die Kündigung ist wirksam. Sie ist wirksam, egal wie falsch, unrichtig, ungerecht, unbegründet, unzulässig (…) die Kündigung auch sein mag.

3. Lesen Sie Ihre Kündigung!

Logisch! Jedoch lesen viele Leute Ihre Briefe nicht. Deswegen: Lesen Sie die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber ordentlich in Ruhe. Schauen Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber geschrieben?
  • Handelt es sich um einen Brief?
  • Ist der Brief unterschrieben?

Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, dann würde es sich um eine unwirksame Kündigung erhalten. In diesen Fällen würde sich eine Kündigungsschutzklage lohnen.

4. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag! Suchen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Nun lesen Sie alles zum Thema Kündigung. Bestimmt gibt es einen Punkt hierüber in Ihrem Arbeitsvertrag. Nun prüfen Sie, ob das Kündigungsschreiben alle diese Punkte enthält.

  • Richtige Kündigungsfrist?
  • eventuellen Kündigungsschutz beachtet?

Auch hier gilt: Wenn einer der Punkte nicht stimmen sollte, dann hat eine Kündigungsschutzklage gute Chancen.

5. Lesen Sie den Tarifvertrag

Ist ein Tarifvertrag anwendbar? In vielen Fällen bezieht sich der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag. Besorgen Sie sich diesen. In vielen Firmen können Sie im Intranet die notwendigen Unterlagen herunterladen. Auch diesen sollten Sie mal ordentlich durchlesen. Auch hier können wichtige Punkte zur Kündigung enthalten sein. Vielleicht darf der Arbeitgeber Sie gar nicht kündigen.

6. Informieren Sie den Arbeitgeber

Sind Sie schwanger oder haben Sie eine Behinderung? Der Arbeitgeber weiß nichts davon? Dann legen Sie dem Arbeitgeber die Unterlagen vor. Sie besitzen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt eine Genehmigung von Behörden für die Kündigung dieser Personengruppen. Ohne die Genehmigung ist die Kündigung vom Arbeitgeber unwirksam.

7. Wollen Sie einen Anwalt einschalten?

Zu kompliziert? Zu viel zu lesen? Zu viel zu beachten? Vielleicht sollten Sie einen Fachmann einschalten. Ein Anwalt kennt sich in der Materie wahrscheinlich besser aus als Sie. Er ist der Experte.

Kosten:

Eine Kündigungsschutzklage kostet Sie circa 75% eines Bruttomonatsgehaltes. Entscheiden Sie einfach selber, ob Sie das Geld für die Zukunft Ihres Arbeitsplatzes investieren wollen. Eine Erstberatung durch einen Anwalt kostet um die 200 €. Entscheiden Sie selber, ob die Zukunft Ihres Arbeitsplatzes Ihnen diese Kosten wert ist.

Kostenlos:

Brauchen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt? Nicht unbedingt! Sie können eine Kündigungsschutzklage selbstständig erheben. Sie brauchen auch in erster Instanz keinen Anwalt. Die Damen und Herren bei der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht helfen Ihnen sogar bei der Formulierung der Klage. Jedoch erhalten Sie keine Rechtsberatung dort.

Zusammenfassung:

Es gibt einige Punkte bei einer Kündigung zu beachten. In meinen EBOOK können Sie etwas zu den TOP 5 Irrtümer im Arbeitsrecht erfahren.

 

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