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Güteverhandlung: Darf der Vergleichsvorschlag abgelehnt werden?

Du hast eine Kündigungsschutzklage erhoben? Das Gericht hat zur Güteverhandlung geladen? Du hast Dich vorbereitet? Einen Gedanken kannst Du nicht loswerden: Kannst Du in der Verhandlung das Vergleichsangebot ablehnen?

Vergleichsvorschlag

Ja, der Vergleichsvorschlag ist ein Vorschlag des Gerichts. Ein Vergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben, sodass beide Parteien hierzu auch bereit sein müssen. Der Vergleichsvorschlag ist daher die Manifestation der Prognose über die Erfolgsaussichten der Klage. Im Gütetermin bewertet das Gericht die Erfolgsaussichten anhand der bisherigen Sachlage und schlägt unter diesen vagen Gegebenheiten einen Kompromiss vor. Der Vergleichsvorschlag ist nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein Vorschlag, um einen Deckel auf den Topf zu setzen.

Folgen bei Ablehnung des Vergleichsvorschlages

Die Ablehnung des Vergleichsvorschlages hat daher im ersten Schritt keine gravierenden Folgen. Die gerichtliche Verhandlung geht einfach weiter. Du pokerst nur auf die Chance auf ein besseres Angebot. Dies kann gut oder schlecht ausgehen.

Problem bei Ablehnung des Vergleichsvorschlages

Das Problem bei einer Ablehnung des Vergleichsvorschlages ist: Du könntest den Deal deines Lebens verstreichen lassen. Wieso? Einfach! Der Vergleichsvorschlag ist eine Entscheidung aufgrund einer Prognose. Ein neuer Vergleichsvorschlag kann aufgrund der geänderten Lage schlechter ausfallen.

Chance bei Ablehnung des Vergleichsvorschlages

Die Chance bei einer Ablehnung des Vergleichsvorschlages ist, dass Du möglicherweise später den Deal deines Lebens einfährst. Aufgrund der vagen Situation kann der Vergleichsvorschlag zu niedrig ausgefallen sein. Erst im späteren Verlauf merkt der Arbeitgeber, dass seine Karten viel schlechter stehen.

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