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Unvorstellbare und wegweisende 5 Tipps:

So verhalten Sie sich, wenn die Güteverhandlung gescheitert ist.

Die Güteverhandlung ist gescheitert. Der Traum ist aus! Kein Vergleich! Alles ist aus! Die Kündigungsschutzklage ist verloren. Nein! Eine gescheitere Güteverhandlung ist kein Armbruch. Eine gescheiterte Güteverhandlung zeigt nur, dass es sich bei Ihrem Fall um keinen Durchschnittsfall handelt. Bis zum Urteil ist noch alles möglich. Mit den folgenden fünf Tipps können Sie immer noch die beste Lösung herausholen. Einfach weiterlesen.

Tipp 1: Ruhe bewahren bei einer gescheiterten Güteverhandlung

Bewahren Sie Ruhe. Es ist derzeit noch nichts verloren. Es ist zwar richtig, dass viele arbeitsgerichtliche Prozesse im Rahmen des Gütetermins beendet werden. Eine gescheiterte Güteverhandlung ist nicht das Ende des Verfahrens. Vielmehr handelt es sich um den Beginn. Nach der Güteverhandlung kann man sich so richtig austoben und die Argumente austauschen.  Wie sieht es mit der Arbeit aus?

Tipp 2. Weiterarbeiten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist

Eine gescheiterte Güteverhandlung bedeutet nicht, dass Sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen. In der Regel findet der Gütetermin während der Kündigungsfrist statt. Die Folge ist, dass nach der gescheiterten Güteverhandlung die Kündigungsfrist noch weiterläuft. Sie sollten daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin Ihre Arbeitskraft anbieten. Ansonsten riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Dies wäre für die Kündigungsschutzklage nicht förderlich. Macht eine Kündigungsschutzklage noch Sinn?

Tipp 3. Beweise sichern

Die Kündigungsschutzklage macht immer noch Sinn. Im Rahmen der Güteverhandlung haben Sie erfahren, wieso die Kündigung ausgesprochen wurde. Sie haben als Arbeitnehmer (erstmalig) Ansatzpunkte für die weitere Begründung der Kündigungsschutzklage erhalten. Auf jeden Fall sollen Sie nun Beweise sichern. Im Rahmen der Stellungnahme könnten diese noch sehr wichtig werden. Was ist mit der Klagerwiderung?

Tipp 4. Klageerwiderung ordentlich durchlesen und Replik erstellen

Der Arbeitgeber muss innerhalb der mitgeteilten Frist eine Klageerwiderung (Stellungnahme zur Ihrer Kündigungsschutzklage) erstellen. Hier muss der Arbeitgeber detailliert darlegen, wieso die Kündigung wirksam ist. Ihre Aufgabe ist nun, diese Ausführungen genauestens zu prüfen und nach Löchern zu suchen. Gibt es Widersprüche? Lügt Ihr Arbeitgeber? Passt etwas nicht? Alle diese Punkte sollten Sie in Ihrer Replik (Stellungnahme zur Klageerwiderung) aufnehmen. Was danach?

Tipp 5. Kammertermin abwarten und neuen Vergleichsvorschlag vorbereiten

Nach der gescheiterten Güteverhandlung kommt es zum Kammertermin. Hier werden die Karten neu gemischt. Alle Seiten haben die wesentlichen Punkte ausgetauscht. Jetzt entscheidet das Gericht, ob die „Verteidigung“ des Arbeitgebers ausreichend ist. Auch in diesem Verfahren kann noch ein Vergleich geschlossen werden. Das Gericht wird einen solchen Vergleich anbieten und mit den Parteien besprechen. In der Regel wird spätestens hier der Vergleich geschlossen. Ansonsten: Freuen Sie sich auf das Urteil!

 Zusammenfassung:

Eine gescheiterte Güteverhandlung ist nicht das Ende. Vielmehr handelt es sich um einen Anfang. Es kann immer noch ein Vergleich geschlossen werden. Bei „guten Karten“ kann das Ergebnis sogar noch besser ausfallen. Hier meine 5 Tipps.