Verblüffend einfach: Diese 5 Punkte sollte jeder Arbeitnehmer nach Erhalt der fristlosen Kündigung beachten
Fristlose Kündigung? Fristlose Kündigung! Du hast eine fristlose Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten? Ich weiß, dass du aus allen Wolken gefallen bist. Ich weiß, dass eine fristlose Kündigung keine gute Nachricht ist. Trotzdem: Du musst einen klaren und kühlen Kopf bewahren. Diese fünf Punkte solltest Du auf jeden Fall zügig erledigen.
Tipp 1: Arbeitsuchend melden
Es klingt banal. Aber! Du musst Dich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Übrigens: Die Meldung geht auch online. Im ersten Schritt ist es auch egal, ob dir wegen der fristlosen Kündigung eine Sperrzeit drohen könnte. Verhindere auf jeden Fall eine weitere Sperrzeit wegen verspäteter Meldung.
Tipp 2: Wichtigen Termin notieren
Notiere Dir den wichtigsten Termin in deinem Kalender. Wann läuft die Frist für die Kündigungsschutzklage aus? Der Hintergrund ist einfach: Eine unwirksame fristlose Kündigung kann durch eine Kündigungsschutzklage zu Fall gebracht werden. Die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld kann verhindert werden. Auch das Aushandeln einer Abfindung steht im Raum. Aber: Das geht nur, wenn die Kündigungsschutzklage rechtzeitig erhoben wird. Beachte die Fristen! 3 Wochen. 21 Tage! Circa 30240 Minuten nach Erhalt der Kündigung hast du Zeit. Nicht viel!
Tipp 3: Kündigung und Arbeitsvertrag lesen
Lese Deine Kündigung durch. Achte dabei auf folgende Punkte:
- Hat Dein Arbeitgeber geschrieben?
- Ist der Brief unterschrieben?
- Ist es wirklich ein Brief? Keine Kopie, E-Mail, Fax!
Suche den Unterpunkt Kündigung in Deinem Arbeitsvertrag. Nun lese alles durch. Erfüllt das Kündigungsschreiben alle diese Punkte?
- Richtige Kündigungsfrist?
- eventuellen Kündigungsschutz beachtet?
Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, dann handelt es sich um eine unwirksame fristlose Kündigung. In diesen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage.
Tipp 4: Informiere deinen Arbeitgeber über besondere Umstände
Du bist schwanger? Du hast einen Grad der Behinderung von 50% oder du bist gleichgestellt? In diesen Fällen muss dein Arbeitgeber eine Genehmigung einholen. Ohne diese Genehmigung ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Tipp 5: Kündigungsschutzklage erheben
Bei einer fristlosen Kündigung wird in der Regel eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld von 12 Wochen verhängt. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertragswidriges Verhalten angeben wird, sodass Du aus Sicht der Agentur für Arbeit den Versicherungsfall, also die Arbeitslosigkeit, selbst verschuldet hast. Aus diesem Grund solltest Du bei einer fristlosen Kündigung vorsorglich immer eine Kündigungsschutzklage erheben. Im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung kann für dieses Problem eine Lösung gefunden werden. Du kannst die Kündigungsschutzklage sogar selbstständig erheben. Du brauchst in erster Instanz keinen Anwalt. Die Damen und Herren bei der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht helfen Dir sogar bei der Formulierung der Klage. Jedoch erhälst du dort keine Rechtsberatung.
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