So prüfst du deine Kündigung wie ein Profi
Du hast eine Kündigung erhalten? Du weißt nicht, was du nun tun sollst? Ein Schlag in die Magengrube? Nach dem Öffnen des Briefes war dir übel? Du wolltest nur noch heulen? Jetzt nur nicht den Kopf verlieren! Ab jetzt musst du besonnen vorgehen. Mit diesen Tipps prüfst du Kündigungen, wie ein Profi!
Inhaltsverzeichnis
Tipp 1:
Frist für die Kündigungsschutzklage im Kalender dick markieren. Die Kündigungsschutzklage muss immer drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Achtung! Es kommt nicht darauf an, wann du den Brief geöffnet oder aus dem Briefkasten rausgeholt hast. Es kommt darauf an, wann der Brief in deinen Machtbereich, also in der Regel in den Briefkasten eingeworfen worden ist. Profitipp: Die Frist vom Datum des Kündigungsschreibens aus berechnen. So kann man in der Regel nie zu spät sein.
Tipp 2:
Als Erstes prüfen, ob die Kündigung eine Unterschrift trägt. Falls nein, dann ist die Kündigung unwirksam und eine Kündigungsschutzklage hat sehr hohe Erfolgsaussichten! Falls ja: Kennst Du die Unterschrift? Ist es die Unterschrift deines Chefs? Falls nein, dann könnte die Kündigung unwirksam sein. Es hat ein Bevollmächtigter ohne Vorlage der Vollmacht gekündigt? Die Kündigung sofort nach Paragraph 174 BGB wegen fehlender Vollmachtvorlage zurückweisen.
Tipp 3:
Als Zweites prüfen, ob der richtige Arbeitgeber gekündigt hat. Es muss dein Arbeitgeber kündigen. Manchmal kommt es vor, dass dein Chef einen veralteten Briefkopf oder den Briefkopf einer Tochterfirma verwendet hat. In diesen Fällen kann die Kündigung unwirksam sein.
Tipp 4:
Als Drittes prüfen, wieso gekündigt worden ist. Hat der Arbeitgeber den Sonderkündigungsschutz beachtet? Nein? dann ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Wurde der Betriebsrat angehört? Falls nein, dann ist die Kündigung unwirksam? Du hast eine fristlose Kündigung erhalten? Du kennst den Grund für die fristlose Kündigung? Hat der Arbeitgeber in diesem Fall die zwei Wochenfrist beachtet? Nein, dann ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Du kennst den Grund für die fristlose Kündigung nicht? Dann kannst du vom Arbeitgeber verlangen, dass er dir schon vorab den Grund für die fristlose Kündigung mitteilt. Du wurdest ordentlich gekündigt? Liegen die Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung vor?
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