Betriebsbedingte Kündigung: So verhältst du dich richtig

Betriebsbedingte Kündigung: So verhältst du dich richtig

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Eine betriebsbedingte Kündigung kommt oft überraschend. Du hast nichts falsch gemacht. Der Grund liegt nicht bei dir, sondern im Betrieb. Jetzt ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Was du in den ersten Tagen nach der Kündigung tust, kann viel bewirken. Oft geht es darum, ob du am Ende leer ausgehst oder eine gute Lösung findest. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten solltest.

Betriebsbedingt, was heißt das eigentlich?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung fällt dein Arbeitsplatz weg. Der Grund liegt also nicht bei dir, sondern im Betrieb. Zum Beispiel schließt dein Arbeitgeber eine Abteilung, oder er hat dauerhaft deutlich weniger Aufträge. Damit die Kündigung wirksam ist, muss er strenge Regeln einhalten. Er muss prüfen, ob es im Betrieb einen anderen freien Arbeitsplatz für dich gibt. Außerdem muss er unter vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen auswählen, wen die Kündigung am wenigsten hart trifft. Das nennt man Sozialauswahl. Dabei zählen vier Punkte: wie lange du schon im Betrieb bist, wie alt du bist, ob du Unterhalt zahlen musst und ob du schwerbehindert bist.

So verhältst du dich in den ersten Tagen

Das Wichtigste zuerst: Bleib ruhig und unterschreib nichts. Weder einen Aufhebungsvertrag noch eine Erklärung, dass du mit der Kündigung einverstanden bist oder auf eine Klage verzichtest. Was du jetzt unterschreibst, kann dir später schaden. Notiere dir genau, wann und wie die Kündigung bei dir angekommen ist. Denn ab diesem Tag läuft die Frist für die Kündigungsschutzklage, und die beträgt nur drei Wochen. Melde dich außerdem sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, spätestens innerhalb von drei Tagen. Sonst droht dir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Vorsicht bei der Abfindung nach Paragraf 1a KSchG

Manchmal bietet dir dein Arbeitgeber schon im Kündigungsschreiben eine Abfindung an. Der Deal: Du klagst nicht gegen die Kündigung, und dafür bekommst du ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, das du im Betrieb gearbeitet hast. Das nennt sich Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. Du musst dafür nichts unterschreiben. Es reicht, wenn du die Frist von drei Wochen verstreichen lässt.
Das klingt bequem, ist aber oft nicht die beste Lösung. Denn sobald die Frist abgelaufen ist, bist du auf diesen festen Betrag festgelegt. Ob die Kündigung überhaupt wirksam war, prüft dann niemand mehr. Mit einer Kündigungsschutzklage kannst du dagegen oft eine höhere Abfindung aushandeln, vor allem wenn die Kündigung Fehler hat. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Wichtig: Wenn du klagst, fällt der Anspruch auf die Abfindung nach § 1a weg. Lass das Angebot deshalb prüfen, bevor die drei Wochen um sind, und verlass dich nicht darauf, dass das erste Angebot schon das Beste ist.

Wo Arbeitgeber häufig Fehler machen

Achte vor allem auf drei typische Schwachstellen.

Erstens die Sozialauswahl:

Wird zum Beispiel ein Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit und Kindern gekündigt, während ein jüngerer Kollege mit vergleichbarer Arbeit bleibt, der kürzer im Betrieb ist, ist das oft angreifbar.

Zweitens die Anhörung des Betriebsrats:

Gibt es einen Betriebsrat, muss dein Arbeitgeber ihn vor der Kündigung richtig informieren und anhören. Tut er das nicht, ist die Kündigung schon allein deshalb unwirksam.

Drittens die Weiterbeschäftigung:

Gibt es im Betrieb oder in einem anderen Betrieb deines Arbeitgebers einen freien Platz, auf dem du arbeiten kannst, darf er dir nicht einfach kündigen. Jede dieser Schwachstellen kann dazu führen, dass die ganze Kündigung kippt.

Kündigung erhalten? Die Uhr läuft.

Du hast eine betriebsbedingte Kündigung bekommen und weißt nicht, was du jetzt tun sollst? Dann melde dich bei HerrDenis und seinem Team. Und zwar jetzt, nicht erst in zwei Wochen. Denn für die Kündigungsschutzklage hast du nur drei Wochen Zeit. Ist diese Frist vorbei, ist die Kündigung in fast allen Fällen wirksam, egal wie viele Fehler sie hat. Wir prüfen deine Kündigung genau und wir sagen dir ehrlich, ob ein Abfindungsangebot fair ist oder ob mehr für dich drin ist. So triffst du keine vorschnelle Entscheidung, die dich am Ende Geld kostet.

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