Lesedauer 4 Minuten

Kündigung innerhalb von 6 Monaten? Begehe nicht diesen fatalen Fehler

Kürzer als sechs Monate im Betrieb? Alles verloren! In diesen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nicht. Ein fataler Irrtum! Auch in diesen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Du kannst mir glauben! Es gibt Fälle, in denen eine Weiterbeschäftigung bzw. die Zahlung einer Abfindung erstritten werden kann.
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Der Hintergrund

Es ist richtig, dass bei einer Beschäftigung unter sechs Monaten der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Du wirst in der Regel die Wartezeit nicht erfüllt haben. Eine Kündigung kann jedoch aus vielen Gründen unwirksam sein.

Die Folgen

Die Folgen einer unwirksamen Kündigung sind glasklar. Der Arbeitgeber muss

  • dich zurücknehmen,
  • dir den offenen Lohn auszahlen
  • und eine neue Kündigung mit einer neuen Kündigungsfrist aussprechen.

Die einfache Lösung für den Arbeitgeber: Zahlung einer Abfindung.

Die Fälle

In diesen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, auch wenn du kürzer als sechs Monate im Betrieb bist.

Keine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

In deinen Betrieb ist ein Betriebsrat? Wurde er zur Kündigung angehört? Nein? Gut! Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam. Hierbei ist es auch egal, ob du nun 20 Tage im Betrieb bist oder 20 Jahre. Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören.

Schwangerschaft

Du bist schwanger? Glückwunsch! Dies ist doppelt schön für dich. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber eine Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen. Er hat es vergessen? Es ist nicht erfolgt? Super! Deine Kündigung ist unwirksam.

Nichtbeachtung der Schriftform

Ich weiß, ein alter Hut. Aber:Es passiert immer noch! Auch in den ersten sechs Monaten muss sich der Arbeitgeber an die Schriftform der Kündigung halten. Er muss die Kündigung niederschreiben und eigenhändig unterschreiben. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per Telefax oder WhatsApp ist unwirksam, da keine Originalunterschrift übermittelt wird.

Weitere Fälle

Es gibt noch viele weitere Fälle, in denen eine Kündigung unwirksam sein kann. Eine unwirksame Kündigung ist jedoch der Jackpot für dich. Der Arbeitgeber sitzt in der Bredouille mit der Folge, dass du eine Abfindung herausholen kannst.

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