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Faszinierende Neuigkeiten: So ist das deutsche Arbeitsrecht aufgebaut (Teil 1)

Mit dem deutschen Arbeitsrecht wird jeder Mensch in der Bundesrepublik irgendwann konfrontiert. Sei es bei einem Aushilfsjob, beim Ferienjob, in der Berufsausbildung oder im Beruf. Grundkenntnisse des deutschen Arbeitsrechts sollten deswegen zum Grundwissen aller Bundesbürger gehören. Deswegen erhältst du hier einige wichtige Informationen.

Was ist das deutsche Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Es regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor allem dient es dem Schutz der Arbeitnehmer. Es wird grundsätzlich in zwei große Bereich aufgeteilt.

Das Individualarbeitsrecht:

Das Individualarbeitsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Es kommt dabei jedoch nur auf den konkreten Arbeitnehmer und den konkreten Arbeitgeber an. Ein typischer Fall ist der konkrete Arbeitsvertrag.

Das Kollektivarbeitsrecht:

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und deren Vereinigungen. Er handelt sich also um die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Betriebsräten. Ein typischer Fall ist hier der Tarifvertrag.

Wo steht etwas zum deutschen Arbeitsrecht?

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Teil des Privatrechts. Es gelten damit die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit es keine anderen Vorschriften gibt. Es gibt also auch kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Vielmehr müssen viele Regelungen in noch mehr Vorschriften beachten werden. Zu denken ist vor allem an:

  • Gesetze
  • Rechtsverordnungen
  • Gewohnheitsrecht
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Richterrecht

Eine kleine nicht abschließende Liste zu den wichtigen Rechtsquellen

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Rechtsquellen aus meiner Sicht dar:

Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht
EU – Recht
–       Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV)

–       Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)

–       Art. 157 AEUV: Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit

–       Diverse Richtlinien, wie bspw.

o   Nachweisrichtline

o   Betriebsübergangsrichtline

o   Mutterschutzrichtline

o   Antidiskriminierungsrichtlinie

o   Arbeitszeitrichtline

o   …

 

Grundgesetz
–       Gleichheit (Artikel 3)

–       Freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte (Artikel 12)

 

–       Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3)

–       Arbeitskampfrecht (Artikel 9 Absatz 3 und Richterrecht)

allgemeine Gesetze
–       Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

–       Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

–       Bundesurlaubgesetz (BurlG)

–       Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

–       § 105 – 110 Gewerbeordnung (GO)

–       §§ 59ff Handelsgesetzbuch (HGB)

–       …

–       Tarifvertragsgesetz (TVG)

–       Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

–       Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

–       Personalvertretungsgesetz (PersVG)

–       Wahlordnung (WahlO)

–       Sprecherausschussgesetz (SprAuG)

Arbeitnehmerschutzgesetze
–       Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

–       Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

–       Berufsausbildungsgesetz für Auszubildende (BBiG)

–       Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz (BEEG)

–       Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

–       Mutterschutzgesetz (MSchG)

–       Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

–       …

Arbeitsvertrag
Tarifverträge
Betriebsvereinbarungen
Richterrecht
Betriebliche Übungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, …

Die Rangfolge der Rechtsquellen

Aufgrund der Fülle von Regelungen kommt es manchmal vor, dass die Frage auf eine Rechtsfrage in mehreren Rechtsquellen zu f
inden ist. Nun ist die Frage, welche Regelungen nun die Frage beantwortet. Deswegen gibt es eine Sortierung. Es gibt also eine Rangfolge, die sich nach drei Prinzipen bestimmen lässt

Rangprinzip:

Das höherrangige Recht geht in der Regel dem rangniedrigen Recht vor. Das EU – Recht steht über allem. Danach kommt das Grundgesetz, gefolgt von den Gesetzen. Die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gehen dem Arbeitsvertrag vor. Am Ende steht das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme des Rangprinzips. Das Arbeitsrecht ist ein Recht vor allem für die Arbeitnehmer. Deswegen kann ein niederrangiges Recht Vorrang haben, wenn es für den Arbeitnehmer günstiger ist. Es gilt auf jeder Ebene. Für Tarifverträge ist es ausdrücklich in § 4 Absatz 3 TVG geregelt.

Spezialitätsprinzip

Dieses Prinzip ist immer dann anwendbar, wenn es auf einer Ebene zu Wiedersprüchen kommt. In diesen Fällen gewinnt immer das speziellere Gesetz vor dem allgemeinen Prinzip.

Folglich lassen sich die Prinzipien wie folgt zusammenfassen: