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Erstaunlich: Das sind die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung (Teil 1)

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nur, wenn die Kündigung wirksam ist. Deswegen muss bei der Kündigung an viele Punkte gedacht werden. Es gilt: Eine Kündigung auszusprechen ist leicht; eine wirksame Kündigung auszusprechen ist umso schwerer. An diese 4 Punkte denken viele Arbeitgeber nicht, sodass sie nicht die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung erfüllen.

Der Arbeitgeber muss kündigen

Diese Voraussetzung einer wirksamen Kündigung klingt fast schon lächerlich: Der Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers muss kündigen. Klingt einfach, ist es jedoch nicht immer. Wenn mehrere Firmen an einem Standort sind, kann es leicht passieren, dass die Briefköpfe vertauscht werden. In diesem Fall ist diese Voraussetzung einer wirksamen Kündigung nicht erfüllt. Die A – GmbH kann die Arbeitnehmer der B – GmbH nicht kündigen. Anders kann es bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB aussehen.

Die fehlerhafte Unterschrift

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden muss. Der Arbeitgeber muss die Kündigung unterschreiben. Gemeint sind damit beispielsweise:

  •  Der Vorstand einer AG
  • der Geschäftsführer einer GmbH,
  • der Komplementär einer KG
  • die Gesellschafter einer OHG

Dies kann manchmal sehr umständlich sein, sodass sich der Arbeitgeber vertreten lassen darf. Bei einigen Personen liegt es auf der Hand, dass sie aufgrund ihrer Stellung (zB Personalleiter/ Prokuristen) zur Kündigung berechtigt sind. Bei anderen Personengruppen sieht es anders aus. Ist die Lage nicht so klar, dann muss der Kündigung eine Vollmacht beigelegt werden. Auch ein Rechtsanwalt muss seine Vollmacht mitbeilegen. Jedoch ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam. Vielmehr muss der betroffene Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen, damit die Voraussetzung einer wirksamen Kündigung nicht mehr vorliegt. Hierfür hat der betroffene Arbeitnehmer nur ein paar Tage Zeit. Übrigens: Die Vollmacht kann nicht nachgereicht werden.

Wie lang ist nochmal die Kündigungsfrist?

Eine weitere Voraussetzung einer wirksamen Kündigung ist die richtig berechnete Kündigungsfrist. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen, kann dies schon mal schiefgehen. Die Kündigung wird dadurch zwar nicht unwirksam, aber sie endet nicht zum angegebenen Zeitpunkt. Eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin ist möglich, wenn der Kündigungstermin für den Arbeitnehmer bestimmbar ist.

Wichtigste Voraussetzung einer wirksamen Kündigung: Die äußere Form

Die wichtigste Voraussetzung einer wirksamen Kündigung ist die äußere Form. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, § 623 BGB. Schriftform bedeutet dabei: Die Urkunde muss vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden, § 126 Absatz 1 BGB. Mündliche oder elektronische Kündigungen erfüllen diese Voraussetzung nicht. Auch Kopien erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Der Arbeitnehmer will kündigen?

Bei diesen Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung gibt es keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern. Auch der Arbeitnehmer muss die Schriftform beachten. Die Kündigung muss an den richtigen Arbeitgeber adressiert sein, sonst beginnt die Kündigungsfrist nicht. Bei einer Bevollmächtigung sollte eine Vollmacht beiliegen.

Zusammenfassung

Wenn einer dieser Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung nicht erfüllt ist, dann ist die Kündigung in der Regel unwirksam. Eine Kündigungsschutzklage würde der Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen.

 

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6 Comments

  1. […] Viele Arbeitgeber denken, dass es einfach ist, eine Kündigung auszusprechen. Es reichen die drei magischen Wörter: DU BIST GEKÜNDIGT! Dem ist nicht so. Eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann problematisch werden. Es muss an vieles gedacht werden, damit die Voraussetzung einer wirksamen Kündigung erfüllt werden. Hier erfahren Sie 3 weitere Punkte, an die viele Arbeitgeber nicht denken. Teil 1 finden Sie hier (LINK) […]

  2. […] ist damit unwirksam. Es muss ein neuer Anlauf gestartet werden, womit wertvolle Zeit verstreicht. Hier erfahren Sie mehr zur ordentlichen Kündigung. Hier erfahren Sie mehr zur fristlosen […]

  3. […] Als Arbeitnehmer können Sie den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen. Es müssen hierzu mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sein. Der Arbeitnehmer muss länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein. Und es darf keine soziale Rechtfertigung für die Kündigung geben. Ansonsten gelten die übrigen Voraussetzungen. […]

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  5. […] versprochen werden. Hierbei handelt es sich meist um einen Fall des §1a KSchG. Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen. Nur die wenigsten Arbeitgeber gehen diesen Weg. Bei Annahme des Geldes ist eine Überprüfung der […]

  6. […] im Betrieb beschäftigt sein und es müssen im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sein. Hier kannst du mehr zu den Voraussetzungen erfahren. Wenn der Arbeitnehmer den allgemeinen Kündigungsschutz genießt, dann darf der Arbeitgeber nur in […]

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