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Atemberaubend: So erhält man als Arbeitnehmer eine Abfindung

Eine Kündigung ist ein Bruch. Ein Bruch zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Es ist zugleich ein schwerer Einschnitt für beide Seiten. Der Arbeitgeber verliert einen Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer steht vor einem Scherbenhaufen. Er hat gewichtige Probleme zu bewältigen. Viele haben vor der finanziellen Zukunft Angst. Reicht das Geld um alles zu bezahlen? Trotzdem wollen viele Arbeitnehmer nicht mehr zurück zum altem Arbeitgeber. Das Vertrauen ist weg. Die Angst ist zu groß, wieder abgeschossen zu werden. Sie suchen einen neuen Job. Dabei träumen viele Arbeitnehmer von einer hohen Abfindungssumme. Der alte Arbeitgeber soll nochmal so richtig bluten. Sind diese Träume berechtigt?

Die Abfindung

Eins steht fest: In der Regel haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Naja! Ganz so freiwillig wird die Abfindung auch nicht bezahlt.

Abfindung mit dem Kündigungsschreiben

Eine Abfindung kann schon im Kündigungsschreiben versprochen werden. Hierbei handelt es sich meist um einen Fall des §1a KSchG. Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen. Nur die wenigsten Arbeitgeber gehen diesen Weg. Bei Annahme des Geldes ist eine Überprüfung der Kündigung nicht mehr möglich. Auch kann die versprochene Abfindung gering sein. Jedoch wird ein Prozess dadurch verhindert. Beide Seiten sparen sich zusätzlich die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses.

Abfindung und Aufhebungsvertrag

Viele Arbeitgeber wollen das Arbeitsverhältnis schnell beenden. Sie bieten dem Arbeitnehmer deswegen einen Aufhebungsvertrag an. Eine Kündigung wird in diesen Fällen nicht mehr ausgesprochen. Als Gegenleistung erhalten die Arbeitnehmer eine Abfindung. Auch hier gilt: Nur die wenigsten Arbeitgeber gehen diesen Weg. Bei Annahme des Geldes ist eine Überprüfung der Kündigung nicht mehr möglich. Die versprochene Abfindung kann gering sein. Jedoch wird ein Prozess verhindert und beide Seiten sparen sich zusätzlich die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses.

Vergleich im Wege der Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer dürfen ihre Kündigung durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Hierfür haben sie 3 Wochen nach der Zustellung der Klage Zeit. Sinn und Zweck der Klage ist, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen. Der Arbeitnehmer will durch die Klage die Weiterbeschäftigung im Betrieb. Arbeitgeber hingegen wollen dies verhindern und schließen deswegen gerne einen Vergleich. Sie zahlen eine Abfindung und der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung. Je besser die Chancen des Arbeitnehmers sind, desto höher die Bereitschaft des Arbeitgebers eine gute Abfindungssumme auf den Tisch zu legen. Diese Variante ist die Häufigste. Die Kündigung kann durch einen Richter überprüft werden. Die Abfindung kann sehr hoch ausfallen. Jedoch muss auch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, was mit Kosten verbunden ist 

Das sollten Sie auf jeden Fall als Arbeitnehmer beachten:

  • Lassen Sie sich nie unter Druck setzen!
  • Vereinbaren Sie eine Bedenkzeit!
  • Sprechen Sie mit anderen Personen über das Angebot; am besten mit Fachleuten.
  • Lassen Sie sich beraten, wenn Ihnen etwas komisch vorkommt.
  • Hören Sie auf ihr Bauchgefühlt.