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Du hast eine mündliche Kündigung von Deinem Arbeitgeber erhalten? Ich weiß, dass Du jetzt vor einer schwierigen Situation stehst. Was Du beachten solltest, erfährst Du im heutigen Artikel!

zur Arbeit erscheinen

Es klingt paradox, aber Du solltest am nächsten Tag wieder in der Arbeit erscheinen. Der Hintergrund ist, dass mündliche Kündigungen im Arbeitsrecht unwirksam sind. Die Folge ist, dass Du auch weiterhin zur Erfüllung Deiner arbeitsvertraglichen Pflichten verpflichtet bist. Das unentschuldigte Fehlen könnte jedoch einen Kündigungsgrund darstellen.

schriftlich Arbeitskraft anbieten

Der Arbeitgeber schickt Dich erneut nach Hause? In diesem Fall solltest Du dokumentieren, dass Du dem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft angeboten hast. Hintergrund ist, dass hiermit nachweisbar ist, dass Du den Arbeitgeber in Verzug gesetzt hast. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen weiterhin Deinen Lohn bezahlen, obwohl Du nicht arbeitest. Am einfachsten ist es, indem Du den Arbeitgeber anschreibst und diesem mitteilst das Du Deine Arbeitskraft anbietest.

Kündigungsschutzklage

in der Regel ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in diesen Angelegenheiten nicht notwendig. Der Hintergrund ist, dass offensichtlich eine unwirksame Kündigung vorliegt, welche das Arbeitsverhältnis nicht beenden kann. In der Regel sehen dies die meisten Arbeitgeber nach dem ersten Schreiben an mit der Folge, dass eine schriftliche Kündigung ausgesprochen wird. Nur in besonderen Fällen sollte über eine Kündigungsschutzklage nachgedacht werden. Der typische Fall ist, dass der Arbeitgeber wiederholt und mehrfach darauf hinweist, dass das Arbeitsverhältnis wirksam beendet worden ist.

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