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Erstaunliche Kurzübersicht: Wann ist eine Kündigung wirksam? Diese vier Punkte sind von enormer Bedeutung.

Atmen Sie kurz durch! Bewahren Sie Ruhe! Unterschreiben Sie nichts! Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist von existentieller Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass Sie zuerst überlegen, was Sie eigentlich wollen. Angriff? Geld? Neuen Job? Diese Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen. Jedoch kann ich Ihnen in diesem Kurzüberblick zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung unwirksam ist.

Schriftform

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, § 623 BGB. Nur ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück ist ausreichend. WhatsApp, E-Mail, Voice-Mail, SMS oder Fax erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Bevollmächtigung

Die Person, die kündigt, muss auch hierzu berechtigt sein. Der Personalleiter ist meistens zur Kündigung berechtigt. Bei anderen Personen kann dies schon nicht mehr der Fall sein. Eine Kündigung von einem bevollmächtigten Anwalt ist nur wirksam, wenn die Vollmacht mit der Kündigung mitgeschickt wird.

Kündigungsschutz

Genießen Sie Kündigungsschutz? Ja? Nein? Vielleicht? Viele Arbeitnehmer irren sich bei der Beantwortung dieser Frage. Eins ist jedoch klar. Wenn Sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat, dann genießen Sie einen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber kann nur noch kündigen, wenn betriebliche, verhaltensbezogene oder personenbezogene Gründe vorliegen. Aber auch, wenn keiner der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann sind Sie nicht ganz schutzlos. Jeder Arbeitnehmer ist bei einer Kündigung vor Willkür geschützt.

Kündigungsgründe

Bei den einzelnen Kündigungsgründen sind einige Besonderheiten zu beachten.

verhaltensbedingte Kündigung

In der Regel muss vor der verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erfolgen. Nur in besonderen Ausnahmenfällen darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Mehr zur Abmahnung hier.

betriebsbedingte Kündigung

Bei der betriebsbedingten Kündigung ist beispielsweise zu beachten, dass es im Betrieb keinen anderen freien Arbeitsplatz mehr geben darf. Mehr zur betriebsbedingten Kündigung hier.

personenbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung muss beispielsweise eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft bestehen. Sie sind wieder völlig gesund? Dann fehlt es an einer solchen negativen Gesundheitsprognose.

Hinweis

Viele Arbeitnehmer irren sich über typische Fragen rund um das Thema Kündigung im Arbeitsrecht. Gerne können Sie sich die TOP 5 Irrtümer hier runterladen. Ich würde mich sehr freuen.