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Bei diesem Fehler Ihres Arbeitgebers bekommen Sie sofort mehr Geld

Einige Arbeitnehmer können es einfach nicht glauben: Weihnachtsgeld? Urlaubsgeld? Geschenkgeld? Sonderumlage? Alle Arbeitgeber können zahlen, nur unserer ist zu geizig, denken sich viele Arbeitnehmer. Früher war alles anders.

Grundsatz

Weihnachtsgeld und Co sind freiwillige Zahlungen vom Arbeitgeber. In der Regel hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Zahlungen eines Weihnachtsgeldes.

Tarifvertragliche Regelung

In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben. Diese Arbeitnehmer können sich freuen. Wenn der Tarif-vertrag anwendbar ist, dann muss der Arbeitgeber sich an diesen halten und zahlen.

Vertragliche Vereinbarung

In vielen Fällen gibt es vertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag. Es wird ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf weitere Zahlungen hat.

Ausnahme

Die Arbeitgeber wollen sich jedoch in vielen Situation absichern. Sie wissen nicht, wie sich das Unternehmen entwickelt. Aus diesem Grund schreiben Sie, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Andere schreiben, dass es sich um eine widerrufliche Leistung handelt. Solche Klauseln sind in den meisten Fällen wirksam.

Ausnahme von der Ausnahme

Einige Arbeitgeber wollen sich doppelt absichern und verwenden beide Klauseln. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung und diese ist widerruflich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes geht dies jedoch nicht. Solche Regelungen sind unklar und damit unwirksam. Der Arbeitnehmer weiß in diesen Fällen nicht, ob er nun einen Anspruch auf die Zahlung hat oder ob die Zahlung freiwillig erfolgt.

Betriebliche Übung

Als letzte Möglichkeit kann sich die Zahlungspflicht auch aus der betrieblichen Übung ergeben. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit wiederholt einen Betrag X bezahlt hat, dann kann der Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass es in Zukunft weiter so geht. Der Arbeitgeber hat einen Vertrauenstatbestand geschaffen und durch seine Maßnahmen den Arbeitsvertrag insoweit modifiziert. Hierbei ist auch zu beachten, dass drei Wieder-holungen ausreichend sind.

Zusammenfassung

Vielen Arbeitnehmer ist es nicht bewusst: Sie haben einen Anspruch auf Zahlung von Gratifikationen. Sie können vom ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser das Urlaub/Weihnachtsgeld und Co bezahlt. Schauen Sie deswegen unbedingt in Ihren Arbeitsvertrag.

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