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Mit Hilfe von Vater Staat den Arbeitgeber richtig ärgern

Mit Hilfe von Vater Staat den Arbeitgeber richtig ärgern

Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie sind sich nicht sicher, ob die Kündigung wirksam ist? Sie wissen, wie hoch die Kosten einer Kündigungsschutzklage sind? Sie haben Angst davor, am Schluss auf den Kosten sitzen zu bleiben? Vater Staat hat hierfür eine Lösung!

Grundsatz

Im Grundsatz gilt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, dass jede Partei seinen eigenen Rechtsanwalt selber zu bezahlen hat. Sie muss die Kosten übernehmen. Hierbei ist in 1. Instanz auch egal, wie das Verfahren ausgeht. Der Arbeitnehmer muss immer seinen Anwalt bezahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Anwalt bezahlen. Eine Kostenübernahme erfolgt nicht.

Rechtsschutzversicherung

Es kann sich die Person glücklich schätzen, die eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht hat. In diesem Fall übernimmt die Versicherung alle Kosten. Der Versicherungsschutz sollte länger als drei Monate bestehen. Viele Versicherungen haben eine dreimonatige Wartezeit. Erst danach greift der volle Rechtsschutz

Prozesskostenhilfe

Für Leute mit wenig Geld besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Es gibt unterschiedliche Varianten hierfür. Entweder müssen keine Raten bezahlt werden, oder der Arbeitnehmer muss monatliche Raten bezahlen.

Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe

Es gibt zwei wesentliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Die antragstellende Person muss bedürftig sein und es muss eine Erfolgsaussicht bestehen.

Bedürftigkeit

Es gibt hierfür verschiedene Rechner im Internet, um die Bedürftigkeit auszurechnen. Als groben Wert kann der Nettolohn vom Mindestlohn angesetzt werden. Wer weniger Geld im Monat übrig hat, der ist im Sinne der Prozesskostenhilfe bedürftig. Aber auch Personen mit mehr können bedürftig sein, wenn sie viele absetzungsfähige Kosten haben.

Erfolgsaussichten

Die zweite Voraussetzung sind die Erfolgsaussichten. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Gegenseite den Prozess verliert. Bei einer Kündigungsschutzklage muss die Möglichkeit bestehen, dass die Kündigung unwirksam ist. In diesem Fall muss man sich meistens wenig Sorgen machen, da viele Arbeitsprozesse mit einem Vergleich enden. In diesem Fall wird deutlich, dass gewisse Erfolgsaussichten bestehen. Ansonsten wäre es zu diesem Vergleichsschluss nicht gekommen.

Beratungshilfe

Im vorgerichtlichen Feld können Sie einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht besorgen. Mit diesem können Sie einen Anwalt aufsuchen und mit ihm besprechen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Zusammenfassung

Auch ärmere Leute können sich einen Anwalt leisten. Sie müssen nur den richtigen Antrag stellen. Beratungshilfe im vorgerichtlichen Bereich und Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Rechtsrat auf diese beiden Begriffe anzusprechen. Sie erhalten dann fachkundigen Rat.

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