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Arbeitsrecht: 10 Fragen kurz beantwortet

Das neue Format „10 Fragen und 10 kurze Antworten“ hat euch gefallen. Aus diesem Grund heute ein Video mit zehn arbeitsrechtlichen Fragen und Antworten. Wenn dir das Format gefällt, dann schreib es in die Kommentare. Gerne kannst du auch eine Frage hinterlassen. Vielleicht wird sie beim nächsten Mal beantwortet.

Gibt es Arbeitnehmer, die nicht ordentlich kündbar sind?

Ja. Beispielsweise ist in einigen Tarifverträgen geregelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. In der Regel kommt es auf ein bestimmtes Alter und die Betriebszugehörigkeit an. Auch in Arbeitsverträgen findet sich ab und zu eine Regelung zum Kündigungsausschluss.

Nach einer Kündigung gibt es immer einer Abfindung, oder?

Nein. Es gibt jedoch diverse Möglichkeiten, wie eine Abfindung herausgeholt werden kann.

Nach einer ordentlichen Kündigung muss ich nicht mehr arbeiten, oder?

Falsch. Du musst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber dich freigestellt hat.

Kann ich mir mit der Kündigungsschutzklage Zeit lassen?

Nein. Nach Erhalt der Kündigung hast du nur 3 Wochen Zeit für die Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Ist die Zustellung der Kündigung während des Urlaubs verboten?

Nein. Eine Kündigung kann auch während des Urlaubs wirksam zugesendet werden. In diesem Fall ist eine besondere Sorgfalt bei der Berechnung der 3 Wochen Frist an den Tag zu legen.

Ist die Zustellung der Kündigung während einer Erkrankung verboten?

Nein. Eine Kündigung kann auch während der Krankheit wirksam zugesendet werden. Die krassen Sonderfälle sind mir noch nicht vorgekommen.

Nach der Kündigung müssen keine Maßnahmen ergriffen werden, oder?

Falsch. Du musst dich arbeitsuchend melden und überlegen, ob du dich gegen die Kündigung verteidigen möchtest.

Sobald ich dreimal Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber erhalten habe, habe ich immer einen Anspruch darauf?

Nein. Es hängt immer davon ab, welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind.

Darf ich als Teilzeitkraft anders behandelt werden?

Nein.

Darf ich als Minijobber anders behandelt werden?

Nein. Minijobber sind Teilzeitkräfte.

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