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Diese Fristen im Arbeitsrecht solltest du auf keinen Fall vergessen!

Das Ende des Jahres steht an. Die stressigste Zeit für uns Rechtsanwälte. Es müssen alle Akten nochmals auf Fristen überprüft werden. Aber was sind die wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht?

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Das Problem mit Fristen

Das große Problem mit Fristen ist, dass diese in der Regel nicht verlängerbar sind. Die Folge ist, dass das Verpassen der Termine gravierende Folgen haben kann. Es kann zu einem irreversiblen Rechtsverlust kommen. Aus diesem Grund sollte bei Fristen sehr genau gearbeitet werden.

Die bekanntesten Fristen

Die 3-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist in der Regel bekannt. Zumindest alle Abonnenten und treuen Zuschauer dieses Kanals habe ich mehrfach auf diese Frist und die Folgen der Nichtbeachtung der Frist hingewiesen. Auch die Kündigungsfristen sind in der Regel bekannt.

Weitere wichtige Fristen

Im Arbeitsrecht gibt es jedoch viele weitere wichtige Fristen. Die aus meiner Sicht wichtigsten und wohl auch unbekanntesten Fristen lauten:

gesetzliche Regelverjährung

Die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren sollte immer im Blick sein. Die gesetzliche Frist der Regelverjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ansprüche fällig geworden sind, also immer mit Ablauf des 31. Dezembers. Die Ansprüche verjähren dann mit Fristablauf, dass heißt, wieder mit Ablauf des 31. Dezembers, drei Jahre später.

Ausschluss- und Verfallsfristen

In Rahmen von arbeitsvertraglichen oder tariflichen Ausschluss- und Verfallsfristen kann geregelt werden, dass arbeitsrechtliche Ansprüche schon früher verfallen können. Hier sind unterschiedliche Fristen möglich, sodass ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft.

Einspruch gegen Versäumnisurteil

Du hast ein Versäumnisurteil erhalten? In diesem Fall musst du extrem aufpassen. In Arbeitsrechtsachen gilt eine verkürzte Frist. Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil muss binnen einer Frist von einer Woche erfolgen.

Berufungseinlegung

Du bist mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden? In diesem Fall kannst du Berufung einlegen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils bzw. spätestens nach fünf Monaten nach Ablauf der Verkündung des Urteils.

 

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