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Atemberaubende Übersicht: Muss jeder Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Täglich passieren diese Vorfälle mehrfach. Ein Arbeitsvertrag wird geschlossen. Ein Arbeitsverhältnis wird beendet. Eigentlich ein alltäglicher Fall, wenn nicht die Juristen wären. Muss man irgendetwas beachten? Schriftlich? Mündlich? Egal? Eine Übersicht!
Arbeitsvertrag: Schriftlicher Abschluss nicht immer notwendig
Ein Arbeitsvertrag kann in der Regel mündlich geschlossen werden. Es gibt insoweit keine Formvorschriften. Alle denkbaren Formen sind möglich. Auch der Handschlag ist ausreichend. Aber!
Arbeitsvertrag: Schriftlicher Abschluss doch notwendig
Es gibt einige besondere Arbeitsverträge, bei denen es anders aussieht. Diese müssen dennoch schriftlich abgeschlossen werden. In diesen Fällen sind alle anderen Formen unwirksam. Hierzu gehören:
Das befristete Arbeitsverhältnis
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Genauer gesagt muss die Befristungsabrede schriftlich erfolgen, § 14 Absatz 4 TzBfG. Nicht befolgt? Der Arbeitsvertrag wird dadurch nicht unwirksam. Vielmehr ist die Befristung unwirksam. Folge? Der Arbeitsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, § 16 TzBfG.
Ausbildungsvertrag
Auch ein Ausbildungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden, § 11 Abs. 1 BBiG.
Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen
In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden. Auch einige Betriebsvereinbarungen enthalten hierzu Regelungen. Nicht beachtet? Die Folgen der Missachtung sind auch in den einschlägigen Verträgen bzw. Vereinbarungen geregelt. Eine pauschale Antwort kann an dieser Stelle nicht erfolgen.
Arbeitsvertrag und Nachweisgesetz
Aufgrund des Nachweisgesetzes muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten. Eine Kopie hiervon muss er auch dem Arbeitnehmer geben. Mehr hierzu können Sie hier lesen
Praxistipp
Beide Parteien sollten immer darauf hinwirken, dass es einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt. Bei Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag kann man diese einfacher beweisen.
Arbeitsvertrag: Die Beendigung
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss schriftlich erfolgen. Auch ein Aufhebungsvertrag oder ein Auflösungsvertrag müssen schriftlich erfolgen.
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