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Vorstellungsgespräch: Muss ich mich nackig machen?

Immer wieder das gleiche Spiel für den Arbeitnehmer. Nach der erfolgreichen Bewerbung folgt ein Vorstellungsgespräch. Wie soll ich mich, juristisch gesehen, beim Vorstellungsgespräch verhalten? Worauf du achten solltest, erfährst du im Video. Heute: Diese Aussagen sind Pflicht. Im Teil 2 geht es dann darum: Vorstellungsgespräch: Das Recht zur Lüge.

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Offenbarungspflicht? Muss ich alles sagen?

Ein Vorstellungsgespräch ist nichts anderes als ein gegenseitiges Beschnuppern. Eigentlich ist es wie das erste Date. Wie handhabst du es beim ersten Date? Legst du alle Karten auf den Tisch? Wohl eher nicht. Dann halt dich im Vorstellungsgespräch an diesen Grundsatz. Im Vorstellungsgespräch willst du dich von der besten und schönsten Seite zeigen. Du als zukünftiger Arbeitnehmer musst nichts von dir heraus sagen. Du hast keine Pflicht alles zu offenbaren. Zwar gibt es einige Ausnahmen, aber die sind relativ selten. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers von seinem zukünftigen Arbeitnehmer alle benötigten arbeitsstellenbezogenen Information zu erfahren. Fragen stellen ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Fragen im Vorstellungsgespräch

Das Vorstellungsgespräch wird vom Arbeitgeber geleitet und der Arbeitnehmer antwortet meistens. Er möchte durch diese Fragen so viel wie möglich über dich als zukünftigen Arbeitnehmer erfahren. Im Vorstellungsgespräch gilt: Fragen, die einen Bezug zur zukünftigen Stelle haben, sind meistens OK. Fragen zum Privatleben sind nicht OK.

Folgen bei einer Lüge

Die Folgen einer Lüge sind für dein zukünftiges Arbeitsverhältnis gravierend: Der Arbeitsvertrag könnte wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Der Arbeitsvertrag wäre damit futsch und du wärst deine Stelle los. Die Anfechtung wirkt meistens wie eine fristlose Kündigung. In einigen besonderen Fällen kann sie auch rückwirkend wirken, mit der Folge, dass du den Arbeitslohn erstatten musst. Also Vorsicht beim Lügen. Berechtigte Fragen richtig beantworten.

Im nächsten Video erfährst Du, dass Du dennoch in einigen Fällen das Recht zur Lüge hast.  In diesen Fällen hat der Arbeitgeber eine unzulässige Frage gestellt und Du kannst hierauf einfach die falsche Aussage treffen.

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