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Gekündigt? Diese 5 Fehler zerstören Deine Chancen
Hast du eine Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten? Ist dein erster Impuls, aufzugeben, zu unterschreiben, zu schweigen? Oder das Gegenteil: explodieren, posten, klagen? Ich will ehrlich zu dir sein. Beides ist falsch. Denn die meisten Fehler nach einer Kündigung passieren nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unwissenheit.
Fehler 1: Die Kündigung einfach akzeptieren, ohne sie zu prüfen
Eine Kündigung ist kein Urteil. Es ist lediglich die Sichtweise deines Arbeitgebers. Überspitzt formuliert ist eine Kündigung nichts anderes, als ein Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis zu beenden. Viele Kündigung leiden an formalen oder inhaltlichen Fehler mit der Folge, dass einfach schweigen Chancen verschenken bedeutet.
Fehler 2: Den Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben
Legt dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor und drängt er auf eine sofortige Unterschrift, sollten alle Alarmglocken läuten. Unterschreibe niemals unter Druck. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen auslösen. Lass den Vertrag zuerst prüfen.
Fehler 3: Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verpassen
Das ist der teuerste Fehler überhaupt. Du hast genau drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach gilt die Kündigung als wirksam. Nach Ablauf der Frist kannst du auch nicht über eine Abfindung verhandeln.
Fehler 4: Die Krankmeldung falsch handhaben
Bist du nach der Kündigung krank? Dann melde dich beim Arzt und beim Arbeitgeber. Aber Vorsicht. Die Krankmeldung ersetzt keine Kündigungsschutzklage und verlängert auch nicht automatisch die Dreiwochenfrist. Beides läuft parallel.
Fehler 5: Kollegen beleidigen oder die Abschiedsmail eskalieren lassen
Eine emotionale Abschiedsmail an alle fühlt sich manchmal gut an, vor allem wenn du deinem Frust freien Lauf lässt und endlich Dampf ablassen kannst. Aber Vorsicht. Danach wirst du es bereuen. Beleidigungen oder üble Nachrede können zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch die Folgen für die Kündigungsschutzklage sollten nicht außer Acht gelassen werden.
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