Lesedauer 4 Minuten

Unglaublich: Ein Arbeitgeberwechsel kann länger dauern

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht immer möglich. Hurra! Ein neuer Job für den Arbeitnehmer. Was ist jedoch mit dem alten Job? Viele Arbeitnehmer wollen lieber gestern als morgen beim neuen Arbeitnehmer anfangen. Geht das? Kündigungsfristen? Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer? Was zu beachten ist, erfahren Sie in diesem kurzen Überblick.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der neue Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Mehr Geld, mehr Urlaub, mehr Freizeit … . Beginn soll aber schon morgen sein. Geht das überhaupt? Viele Arbeitnehmer schauen in ihren alten Arbeitsvertrag und merken, dass sie eine Kündigungsfrist beachten müssen. Der alte Arbeitgeber steht dem jungen Glück im Wege. Auch der Arbeitnehmer ist an den Arbeitsvertrag gebunden. Er muss sich auch an die vereinbarten Kündigungsfristen halten. Aber! Was der Arbeitgeber kann, kann der Arbeitnehmer auch. Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer! Der neue Arbeitsplatz ist ein wichtiger Grund, oder?

Wichtiger Grund bei einer fristlosen Kündigung

Auch der Arbeitnehmer muss sich an die Voraussetzungen des § 626 BGB halten, wenn er eine fristlose Kündigung aussprechen möchte. Vor allem muss ein wichtiger Grund vorliegen, damit die fristlose Kündigung wirksam ist. Für den Arbeitnehmer ist der neue Arbeitsvertrag ein wichtiger Grund. Und für den Arbeitgeber? Wohl eher nicht. Wie sehen es die Juristen?

neuer Arbeitsplatz kein wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn sich der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung so vertragswidrig verhalten hat, sodass es dem Arbeitnehmer nicht mehr zugemutet werden kann, am Arbeitsplatz zu bleiben. Das alte Arbeitsverhältnis ist relevant. Auf die Wünsche, Träume und Erwartungen vom neuen Arbeitsverhältnis kommt es nicht an. Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer? In vielen Fällen ist diese nicht möglich. Aber!

alter Arbeitsplatz ein wichtiger Grund

Viele Arbeitnehmer denken sich jedoch, dass der alte Arbeitgeber sich vertragswidrig verhalten hat. In vielen Fällen ist er der Grund, wieso die Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz suchen. Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer doch möglich? Nicht immer. Typische Fälle für eine fristlose Kündigung sind, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich bezahlt oder handgreiflich geworden ist. Und das ist nicht alles!

Abmahnung

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer kann auch in diesen Fällen nicht so einfach ausgesprochen werden. Auch der Arbeitnehmer kann und muss sogar in diesen Fällen abmahnen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Chance geben, dass dieser sich wieder rechtstreu verhält und sein Verhalten ändert. Rechtlich gesehen handelt es sich genau um die gleiche Abmahnung, wie die üblichen Abmahnungen vom Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht den Arbeitgeber abzumahnen, wenn das Verhalten des Arbeitgebers unpassend ist. Erst danach ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich. Gibt es auch andere Lösungen?

Andere Lösung

Es gibt Möglichkeiten, wie man die ordentlichen Kündigungsfristen verkürzen kann. Es kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, im welchen dem Arbeitnehmer ermöglich wird, den alten Arbeitgeber früher zu verlassen.