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Die betriebsbedingte Kündigung

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Machen Sie sich darüber kundig, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Agentur für Arbeit

Melden Sie sich bei der, für Sie zuständigen Agentur für Arbeit, arbeitssuchend. Sie vermeiden damit eine mögliche Sperrzeit wegen einer verspäteten Meldung.

Fachkundigen Rat

Wenn Sie der Auffassung sind, dass etwas an der betriebsbedingten Kündigung nicht passt, dann gehen Sie zur einer fachkundigen Stelle. Vorher können Sie sich jetzt noch einige Informationen zur betriebsbedingten Kündigung holen.

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aufgrund dringlicher betrieblicher Erfordernisse wegfällt. Typische Fälle sind, dass eine Abteilung nicht mehr benötigt wird oder das die Produktion aufgrund der Auftragslage längerfristig reduziert wird.

Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

Nach der Rechtsprechung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die betriebsbedingte Kündigung wirksam ist. Hierzu gehören:

1. Es muss eine unternehmerische Entscheidung vorliegen.
2. Es müssen betriebliche Erfordernisse vorliegen.
3. Es darf keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung geben.
4. Es muss eine Sozialauswahl erfolgen.

Die Voraussetzung im Einzelnen.

Was bedeuten die Punkte eigentlich? Hier ein kurzer und sehr grober Überblick über die einzelnen Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung.

Unternehmerische Entscheidung

Der Unternehmen muss sich vor der Kündigung dazu entschließen, dass eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen nicht mehr benötigt werden. Pauschale Aussagen, wie „einige in Abteilung A“ reichen nicht aus.

Betriebliche Erfordernisse

Betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn weniger Arbeitskraft benötigt wird. Effektiv heißt dies, dass der Arbeitgeber den Wegfall des Arbeitsplatzes nicht durch andere Maßnahmen kompensieren kann. Die Gründe müssen im Prozess genau dargelegt werden. Pauschale Aussagen, wie „allgemeiner Umsatzrückgang“ reichen nicht aus.

Keine andere Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der sogenannten Interessenabwägung versuchen, seine und die Interessen der Arbeitnehmer irgendwie unter einen Hut zu kriegen. Effektiv muss er versuchen, einen anderen Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer bei sich zu finden. Erst wenn dies nicht möglich ist, darf er kündigen. Es müssen jedoch keine freien Arbeitsplätze geschaffen werden.

Sozialauswahl

Es muss noch eine soziale Auswahl zwischen den übrigen Arbeitnehmern getroffen werden. Es soll nur der Arbeitnehmer gekündigt werden, der aus sozialen Gesichtspunkten weniger schutzwürdig ist. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

– Dauer der Betriebszugehörigkeit
– Das Lebensalter
– Die Unterhaltspflichten
– Grad der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers

Angriff der betriebsbedingten Kündigung; Fristen

Sie wollen nun Ihre betriebsbedingte Kündigung angreifen. Gut! Das Hilfsmittel hierzu heißt Kündigungsschutzklage. Wie bei jedem Angriff gegen eine Kündigung, müssen Sie die drei Wochenfrist für die Kündigungsschutzklage beachten, denn ansonsten gilt auch Ihre betriebsbedingte Kündigung von Anfang an als wirksam. Also denken Sie auf jeden Fall an diese Frist beim Angriff gegen Ihre betriebsbedingte Kündigung. Übrigens: Sie können auch alleine, ohne Hilfe eine Kündigungsschutzklage erheben. Gehen Sie einfach zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts. Diese hilft Ihnen bei der Formulierung.

Kosten, Versicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben, dann haben Sie weitgehend kein Kostenrisiko. Sie brauchen nur eine Deckungszusage. Aber auch in anderen Fällen kann sich eine Beratung durch eine fachkundige Stelle lohnen. Zwar geben Sie anfangs ein bisschen Geld aus, jedoch können Sie im besten Fall Ihren Arbeitsplatz behalten. Eine Kündigungsschutzklage mit Hilfe eines Rechtsanwaltes kostet Sie etwa drei Viertel eines Bruttomonatsgehalt. 75% eines Bruttomonatsgehalt dafür, dass Sie möglicherweise Ihren Arbeitsplatz sichern? Entscheiden Sie selbst!