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Nachweisgesetz: Der Tod der mündlichen Arbeitsverträge?

Nachweisgesetz und Arbeitsverträge! Ein Arbeitsverhältnis kann relativ schnell und einfach geschlossen werden. Der Arbeitgeber und  der Arbeitnehmer müssen sich nur über das Arbeitsverhältnis einig werden. Alle Formen sind erlaubt! Mündlich, SMS, Messenger, Handschlag … Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Was ist mit dem Nachweisgesetz?

Widerspruch!

Die Überschrift ist ein klarer Widerspruch zum folgenden Artikel von mir, oder? Nicht ganz! Das Nachweisgesetz regelt nur, dass der Arbeitgeber einige Punkte beachten muss. Welche?

Arbeitsvertrag – Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss diese Pflichten beachten. Sie ergeben sich aus § 2 Nachweisgesetz. Dabei ist es egal, ob das Arbeitsverhältnis schriftlich geschlossen wurde oder nicht.

Pflicht 1:

Der Arbeitgeber muss, bis spätestens einem Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen.

Pflicht 2

Er muss diese Niederschrift unterzeichnen.

Pflicht 3

Der Arbeitgeber muss diese Niederschrift auch dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Was sind die wesentlichen Vertragsbedingungen?

Inhalt der Niederschrift

Das Nachweisgesetz sagt auch, was der Mindestinhalt dieser Niederschrift ist. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  • der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen (LINK): die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
  • eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der, vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • die vereinbarte Arbeitszeit
  • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

In der Regel stehen alle diese Angaben im Arbeitsvertrag. Was passiert, wenn das Nachweisgesetz nicht beachtet wird?

Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes

Aber der Arbeitgeber hat bei der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes fast nichts zu befürchten. Der Gesetzgeber des Nachweisgesetzes hat keine Konsequenz an die Nichteinhaltung geknüpft. Der Arbeitgeber muss keine Strafen oder Bußgelder befürchten. Denkbar sind Schadenersatzansprüche und Beweiserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers. Aber diese Fälle sind selten. Zwar ist der Anspruch auch einklagbar, jedoch welcher junge Arbeitnehmer wird dies tun?

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber muss auch bei einem mündlichen Vertrag wegen des Nachweisgesetzes die wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich niederzulegen. Der Arbeitgeber hat jedoch kaum Konsequenzen aus der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes zu befürchten.

 

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One Comment

  1. […] Aufgrund des Nachweisgesetzes muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten. Eine Kopie hiervon muss er auch dem Arbeitnehmer geben. Mehr hierzu können Sie hier lesen […]

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