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10 Fakten zum Urlaub, sowie zum Urlaubsanspruch

Die schönste Zeit steht bevor; die Urlaubszeit. Vorher müssen Arbeitnehmer jedoch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen; Arbeitnehmer müssen den Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben, erfahren Sie hier:

1. Urlaubsanspruch; Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?

Jeder Arbeitnehmer in der Bundesrepublik hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Regelungen finden Sie im Bundesurlaubgesetz. Daneben finden Arbeitnehmer Regelungen im Arbeitsvertrag, den anwendbaren Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub, sofern dieser nicht durch Vertrag oder Vereinbarungen ausgeschlossen ist. Jeder Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den gesetzlichen Urlaub geben.

2. Anspruchsdauer; Wie lange darf ich insgesamt Urlaub nehmen?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub. Genauer gesagt, beträgt der gesetzliche Urlaub 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Tage außer Sonntag und gesetzliche Feiertage. Folglich geht das Gesetz davon aus, dass dem Arbeitnehmers insgesamt vier Wochen Urlaub zustehen (4x 6. Tage bei einer Montag – Samstag – Woche).
Freuen Sie sich nicht zu früh: Wenn Sie in der Woche weniger Tage arbeiten, dann ist der Urlaub entsprechend ihrer Arbeitstage zu kürzen. Die Formel lautet: 24:6 x Anzahl Arbeitstage. Zu kompliziert, dann schauen Sie einfach in folgende Tabelle:

Anzahl der Arbeitstage Urlaubstage
6 24
5 20
4 16
3 12
2 8
1 4
0 0

 

Von diesen Regelungen kann der Arbeitgeber nach oben abweichen. Schauen Sie deswegen in Ihren Arbeitsvertrag. Viele Arbeitgeber geben Ihren Arbeitnehmern pauschal 30 Tage Urlaub.

3. Neuer Arbeitgeber; Voller Urlaub vom Anfang an?

Das Bundesurlaubgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer erst den vollen Urlaubanspruch bei einem neuen Arbeitgeber erwerben, wenn sie länger als sechs Monate bei ihm arbeiten. Vor Ablauf der Wartezeit können sie nur einen Teilurlaub nehmen. Dieser beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs, je vollen Monat des Bestehens des Arbeitsvertrages. Die Formel lautet: Anzahl der Urlaubstage/12 x Beschäftigungszeit.

Kleine Übersicht:

Beschäftigungsdauer bzw. Monat
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Urlaubstage Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
24 2 4 6 8 10 12 24 24 24 24 24 24
20 2 3 5 7 8 10 20 20 20 20 20 20
16 1 3 4 5 7 8 16 16 16 16 16 16
12 1 2 3 4 5 6 12 12 12 12 12 12
8 1 1 2 3 3 4 8 8 8 8 8 8
4 0 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

4. Alter Arbeitgeber; Voller Urlaub vom Anfang an?

Arbeitnehmer haben ab dem 01.01 eines Jahres vollen Urlaubsanspruch, wenn sie im Vorjahr schon beschäftigt waren. Sie könnten damit effektiv die ersten vier Wochen, also den ganzen Januar Urlaub nehmen und der Arbeitgeber hätte kaum Handlungsmöglichkeiten. Aber wer will das schon! Übrigens: Arbeitnehmer haben nur einen Anspruch auf einen Teilurlaub, wenn Sie den Arbeitgeber vor dem 01.07 verlassen.

5. Arbeitnehmer entscheidet über den Urlaub, oder?

Der Arbeitnehmer entscheidet, wann er Urlaub nehmen will. Jedoch muss er sich den Zeitraum vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Der Arbeitgeber hat die Wünsche des Arbeitnehmers zu respektieren. Eine Weigerung kann erfolgen, wenn dringliche betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche von anderen Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Paradebeispiel ist, dass die Arbeitnehmer mit Kindern, während der Ferienzeit eher den Urlaub kriegen, als Arbeitnehmer ohne Kinder.

6. Urlaubsantrag gestellt und Arbeitgeber schweigt – Ich fahre, oder?

Hier müssen Arbeitnehmer extrem vorsichtig sein. Die Festlegung und Gewährung des Urlaubs erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber. Daran ändert auch nichts, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub haben und dass ihre Wünsche berücksichtigt werden müssen. Sie haben kein Recht zur Selbstbeurlaubung. Eine Selbstbeurlaubung kann sogar den Job kosten. In diesen Fällen ist eine verhaltensbedingte Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung möglich.

7. Keine Gewährung – und nun?

Wenn es Streit über die Gewährung von Urlaub geht, dann können Arbeitnehmer ihren Urlaub einklagen. In besonderen dringlichen Fällen können Sie eine sogenannte einstweilige Verfügung erwirken. Dies ist meist der Fall, wenn Sie auf gepackten Koffern sitzen und der Arbeitgeber Sie nicht losfahren lässt.

8. Gewährter Urlaub wird widerrufen – und nun?

Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub nicht widerrufen. Leider müssen Arbeitnehmer in diesen Fällen vor das Arbeitsgericht. Aufgrund der Tatsache, dass der Urlaub vor Urlaubsantritt widerrufen wurde, dürfen Sie erst einmal keinen Urlaub nehmen. Der Urlaub wurde denklogisch nicht gewährt. Gegen diese rechtswidrige Handlung des Arbeitgebers müssen Arbeitnehmer klagen. Ansonsten würde eine Selbstbeurlaubung mit den oben genannten Folgen eintreten.

9. Übertragung des Urlaubs?

Der Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen. Folglich verfällt der Urlaub erst einmal am 31. Dezember. Die Übertragung des Urlaubs ist laut Bundesurlaubgesetz eine Ausnahme. Nur wenn betriebliche Gründe oder Gründe in der Person des Arbeitnehmers gegen die Gewährung des Urlaubs sprachen, ist eine Übertragung auf die nächsten drei Monate möglich.
Viele Arbeitgeber nehmen diese Vorschrift nicht ganz so ernst, und gewähren eine Übertragung uneingeschränkt. Sprechen Sie jedoch vorher mit Ihren Arbeitgeber darüber.

10. Krankheit während des Urlaub

Sollten Sie während des Urlaubs erkranken, dann sollten Sie zum Arzt gehen. Die Krankenzeit gilt nicht als Urlaub, dh sie sparen sich den Urlaub auf. Aber Sie sollten dem Arbeitgeber schnellstmöglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben. Bedenken Sie: Hängen Sie nicht den Urlaub nach der Krankenzeit einfach hinten an; Ich sage nur Selbstbeurlaubung.