Azubi gekündigt? Erst zur Schlichtungsstelle, dann klagen

Azubi gekündigt? Erst zur Schlichtungsstelle, dann klagen

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Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer ein Schock. Für Azubis gilt das oft noch mehr. Die gute Nachricht: Azubis sind oft besser geschützt, als sie denken. Doch es gibt eine wichtige Falle. Viele bemerken sie erst, wenn es zu spät ist. Wer diese Falle nicht kennt, kann bei einer Klage einen schweren Fehler machen. Im schlimmsten Fall ist die Klage unwirksam. Damit dir das nicht passiert, erkläre ich dir hier, worauf du achten musst.

Als Azubi bist du besonders geschützt

Nach der Probezeit kann dein Betrieb dich nicht einfach kündigen. Eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist ist dann nicht mehr möglich. Dein Betrieb kann nur noch aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen. Dafür gelten hohe Anforderungen. Auch die Form ist wichtig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Außerdem muss dein Betrieb den Grund für die Kündigung angeben. Fehlt die Schriftform oder der Kündigungsgrund, ist die Kündigung unwirksam. Während der Probezeit ist eine Kündigung leichter möglich. Aber auch dann muss sie schriftlich erfolgen.

Die Falle: die Schlichtungsstelle

Jetzt kommt ein Punkt, den kaum jemand kennt. Bei vielen Kammern gibt es eine Schlichtungsstelle für Streit aus der Ausbildung. Das gilt zum Beispiel für die IHK oder die Handwerkskammer. Diese Stelle heißt auch Schlichtungsausschuss. Gibt es bei deiner Kammer einen solchen Ausschuss? Dann musst du dich zuerst an diesen Ausschuss wenden. Erst danach kannst du vor das Arbeitsgericht ziehen. Die Schlichtung ist in diesem Fall Pflicht. Du kannst also nicht frei wählen, ob du sie nutzen möchtest.

Was passiert, wenn du sie übergehst?

Was passiert, wenn du direkt vor das Arbeitsgericht ziehst? Dann kann deine Klage unzulässig sein. Das gilt, wenn du zuerst den Schlichtungsausschuss anrufen musst. Das Gericht prüft dann nicht, ob die Kündigung wirksam war. Es weist deine Klage bereits aus diesem Grund ab. Du verlierst also nicht wegen der Kündigung selbst. Du verlierst, weil du den falschen Weg gewählt hast. Das ist bitter. Und vor allem: Es lässt sich vermeiden.

Lass deine Kündigung von HerrDenis prüfen

Du machst eine Ausbildung und hast eine Kündigung erhalten? Dann komm zu HerrDenis und seinem Team. Wir prüfen, ob deine Kündigung überhaupt wirksam ist, klären, ob bei deiner Kammer eine Schlichtungsstelle besteht, und bringen deinen Fall auf dem richtigen Weg ins Ziel. So vermeidest du teure Fehler und holst das Beste für dich heraus.

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