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Verblüffend: Wer zu spät zur Arbeit kommt, der kann fliegen!

Jeder kennt die folgenden Situationen: Man verpasst den Bus, das Auto streikt, der Wecker ist defekt, ein Stromausfall, ein Unfall oder man hat einfach keine Lust aufzustehen. Es gibt viele Gründe für Unpünktlichkeit. In vielen Fällen sind die Konsequenzen kaum messbar und wahrnehmbar. Man ist zu spät und verpasst den Anfang oder der Termin dauert länger als gedacht. Eine Ausnahme gibt es doch: Das Arbeitsrecht. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen unpünktlichen Mitarbeitern?

Unpünktlichkeit und Arbeitspflicht

Jeder Arbeitnehmer sollte pünktlich zur Arbeit kommen. Pünktlichkeit gehört zur einer Arbeitspflicht. Ein unpünktlicher Arbeitnehmer beeinflusst nicht nur die anderen Mitarbeiter, sondern auch seinen Arbeitgeber. Dieser muss die Arbeit umorganisieren. Unabhängig hiervon, ist Unpünktlichkeit schlecht für die Arbeitsmoral. Sie sinkt. Die anderen Mitarbeiter werden über kurz oder lang mit der Situation unzufrieden sein und ein Gespräch mit dem Kollegen oder dem Chef suchen. Schlussendlich muss der Arbeitgeber handeln. Sollte sich der unpünktliche Arbeitnehmer nun um seinen Arbeitsplatz fürchten?

Unpünktlich und dadurch Arbeitsverhältnis in Gefahr?

Unpünktlichkeit kann ein Kündigungsgrund sein. Wer das erste Mal zu spät kommt, hat meistens nichts zu befürchten. Es handelt sich zwar um eine Pflichtverletzung, aber die meisten Arbeitgeber zeigen Verständnis. Es kann immer etwas passieren, denken sich viele. Ab einer gewissen Regelmäßigkeit sieht es anders aus. Notorische Unpünktlichkeit wird nicht akzeptiert und die Arbeitspflichtverletzung wird bedeutender.

verhaltensbedingte Kündigung

Regelmäßig unpünktliche Arbeitnehmer verstoßen bewusst gegen ihre Arbeitspflicht, sodass eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. Es liegt am Arbeitnehmer, ob und wie er die Unpünktlichkeit abstellt. Er kann sein Verhalten bewusst steuern.

vorherige Abmahnung

Eine Kündigung kann jedoch nicht so schnell ausgesprochen werden. In der Regel muss der unpünktliche Arbeitnehmer abgemahnt werden. Er soll begreifen, dass er sein Verhalten verändern muss. Es muss ihm klar werden, dass der Arbeitsplatz durch die dauernde Unpünktlichkeit in Gefahr ist.

Unpünktlich und Arbeitsplatzverlust

Nach der Abmahnung steht die Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer nach der Abmahnung wiederholt zu spät kommt, dann darf der Arbeitgeber kündigen. Eine wiederholte Abmahnung ist in der Regel nicht notwendig. Es gibt auch Fälle, in denen der Arbeitsplatz trotz Unpünktlichkeit nicht in Gefahr ist.

Unpünktlich und kein Arbeitsplatzverlust

Viele Arbeitgeber suchen noch ein Gespräch, um eine Lösung zu finden. Für den Arbeitnehmer ist es sinnvoll, hier die Gründe für die Verspätung mitzuteilen. Eine Kündigung oder eine Abmahnung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet gefehlt hat.

Wegerisiko

Jedoch wird nicht jeder Grund für die Verspätung von der Rechtsprechung akzeptiert. Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Er muss Sorge dafür tragen, dass er rechtzeitig zur Arbeit kommt. Stau, Streik, Defekte oder Verschlafen sind Pech des Arbeitnehmers. Er hätte frühzeitig eine Lösung finden müssen, damit er rechtzeitig zur Arbeit kommt.

Unverschuldete Unpünktlichkeit

Aber für einige Umstände kann der Arbeitnehmer tatsächlich nichts. Er fehlt unverschuldet. Ein Unfall kann ein solcher Grund sein. Auch wer erste Hilfe leistet, fehlt unverschuldet. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Zusammenfassung

Verschuldete Unpünktlichkeit kann ein Kündigungsgrund sein. Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko, sodass er Sorge dafür tragen muss, dass er pünktlich zur Arbeit kommt. Nur in besonderen Einzelfällen (Unfall) kann eine unverschuldete Unpünktlichkeit vorliegen. Auf jeden Fall gilt: Der Arbeitnehmer muss in der Regel die Zeit einarbeiten oder eine Lohnkürzung akzeptieren.