Kerosin-Krise: Was passiert, wenn ich vom Urlaub nicht zurückkomme?

Kerosin-Krise: Was passiert, wenn ich vom Urlaub nicht zurückkomme?

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Kerosin-Krise: Was passiert, wenn ich vom Urlaub nicht zurückkomme?

Die Kerosin Krise trifft inzwischen auch Urlauber. In Asien werden bereits erste Flüge gestrichen. Auch in Europa mehren sich die Stimmen, dass es zu weiteren Flugausfällen kommen könnte. Viele Arbeitnehmer stellen sich deshalb aktuell eine ganz konkrete Frage: Was passiert eigentlich, wenn mein Rückflug gestrichen wird und ich dadurch nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann?

Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn

Das deutsche Arbeitsrecht ist insoweit eindeutig. Das sogenannte Wegerisiko trägst Du als Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Du selbst dafür verantwortlich bist, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Gelingt Dir das nicht, entfällt Dein Vergütungsanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit. In der Regel greift auch keine Ausnahme nach § 616 BGB. Ein gestrichener Rückflug gehört grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko und stellt keinen persönlichen Verhinderungsgrund dar.

Grundsatz Keine Abmahnung oder Kündigung

In der Regel wären sowohl eine Abmahnung als auch eine Kündigung unwirksam. Hintergrund ist, dass bei echter höherer Gewalt keine arbeitsrechtlichen Sanktionen drohen. Wird Dein Flug etwa wegen Kerosinmangels gestrichen und war dieser Umstand für Dich nicht vorhersehbar, liegt kein schuldhaftes Verhalten vor. In diesem Fall können Dir keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen angelastet werden.

Ausnahme Abmahnung oder Kündigung

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Hast Du Deine Rückreise zu knapp geplant, kann Dir unter Umständen ein Verschulden vorgeworfen werden. In diesem Fall können arbeitsrechtliche Konsequenzen durchaus in Betracht kommen. Entsprechendes gilt, wenn zumutbare Alternativen zur Rückreise bestanden haben und Du diese ignoriert hast. Besonders schwer wiegt es, wenn Du Deinen Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verspätung informierst. Das Unterlassen dieser Information kann als Pflichtverletzung gewertet werden.

Handlungstipps

Bringe zunächst in Erfahrung, aus welchem Grund Dein Flug ausgefallen ist. Prüfe anschließend, ob alternative Reisemöglichkeiten bestehen. Informiere Deinen Arbeitgeber unverzüglich, sobald Dir klar wird, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht rechtzeitig erreichen wirst. Plane Deine Rückreise möglichst großzügig und nicht auf den letzten Drücker. Buche nach Möglichkeit flexible Tarife mit kostenfreier Umbuchung. Sollte dennoch etwas schiefgehen, dokumentiere alle Umstände sorgfältig und halte Deinen Arbeitgeber laufend informiert. So bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.

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