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Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Die 24-Stunden-Checkliste
Hast Du eine Kündigung von Deinem Arbeitgeber erhalten? Dann solltest Du in den nächsten Stunden die richtigen Schritte einleiten. Ein Fehler direkt am Anfang kann Deine Chancen erheblich verschlechtern.
Nichts unterschreiben
Hast Du die Kündigung persönlich vom Arbeitgeber erhalten und möchte er eine Unterschrift von Dir? Hier solltest Du extrem vorsichtig sein. Es könnte sich um den ersten Trick Deines Arbeitgebers handeln. Er könnte versuchen, Dir einen Verzicht oder andere Erklärungen „unterzuschieben“. Lies daher genau nach, was Du unterschreibst. Im Zweifel gilt: Nichts unterschreiben.
Beweise sichern
Auf jeden Fall solltest Du Beweise sichern. Hast Du die Kündigung nicht persönlich erhalten, sondern per Post? In diesem Fall solltest Du unbedingt den Zugangsnachweis sichern. Bewahre den Umschlag auf und markiere das Datum des Zugangs deutlich.
Drei-Wochen-Frist
Notiere Dir sofort die wichtigste Frist in Deinem Kalender: die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Eine Kündigung kann nur innerhalb dieser kurzen Frist angegriffen werden. Danach ist leider „Schicht im Schacht“.
Zurückweisung der Kündigung
Hat ein Bevollmächtigter des Arbeitgebers oder ein Anwalt die Kündigung erklärt? Prüfe sofort, ob eine Vollmacht beigefügt war oder ob Dir bekannt ist, dass die Person zur Kündigung berechtigt ist. War keine Vollmacht beigefügt und bist Du Dir unsicher, ob die unterschreibende Person kündigen durfte, solltest Du die Kündigung gemäß § 174 BGB mangels Vorlage einer Vollmacht zurückweisen.
Meldung bei der Agentur für Arbeit
Vorsorglich solltest Du Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. So verhinderst Du eine mögliche Sperrzeit. Dies gilt unabhängig davon, ob Du meinst, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Meldung ist immer sinnvoll, um potenzielle Nachteile zu vermeiden.
Verhandeln
Nun solltest Du Dir Gedanken machen, was Du eigentlich erreichen möchtest. Wenn Du verhandeln willst, dann tue dies auf jeden Fall strukturiert. Kein Durcheinander. Abfindung, Zeugnis, Freistellung. Jeder dieser Punkte sollte gut überlegt, vorbereitet und konsequent verhandelt werden.
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