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Unvorstellbar: So viel kostet Sie eine Kündigungsschutzklage tatsächlich.

Arbeitsrecht! Viele Menschen wissen nicht, wie hoch die Kosten für die Kündigungsschutzklage sind. Sie wissen auch nicht, wer welche Kosten bei einer Kündigungsschutzklage tragen muss. Ich will nun ein bisschen Licht ins Dunkle bringen. 

Normalerweise: Kosten einer Klage

Eine Klage gibt es nicht umsonst. Rechtsanwälte, Richter, Zeugen, Gutachten und weitere Sachen müssen bezahlt werden. Bevor geklagt werden kann, muss der Kläger einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten. Auch wer die Klage zurücknimmt, muss immer noch Gerichtskosten zahlen. Am Ende vom Prozess gibt es meistens auch einen Gewinner. Der Verlierer muss diesem am Ende alle entstandenen Kosten ersetzen.

Alles ist anderes bei einer Kündigungsschutzklage

Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren ist alles anders. Es gibt vieles zu beachten.

Kündigungsschutzklage und die Gerichtskosten

In der Regel fallen auch bei einer Kündigungsschutzklage Gerichtsgebühren an. Aber diese müssen nicht vorab bezahlt werden. Es muss kein Vorschuss vom Kläger geleistet werden. Bei einem Vergleich entstehen keine Gerichtsgebühren. Auch bei einer Klagerücknahme entstehen keine Gebühren, wenn diese vor der Antragsstellung erfolgt.

Folglich kann man folgendes festhalten:

–       Kein Vorschuss auf die Gerichtsgebühren

–       Wer gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren

–       Wer verliert, zahlt alleine die Gerichtsgebühren

–       Wer teilweise gewinnt, zahlt teilweise die Gerichtsgebühren

–       Wer teilweise verliert, zahlt teilweise die Gerichtsgebühren

–       Wer vergleicht, zahlt keine Gerichtsgebühren

–       Wer Klage vor Antragsstellung zurücknimmt, zahlt keine Gerichtsgebühren.

Kündigungsschutzklage und die Rechtsanwaltskosten

Bei einer Kündigungsschutzklage muss der Gegner nicht die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts übernehmen, soweit man sich am Arbeitsgericht (1. Instanz) befindet. Jede Partei muss seinen Rechtsanwalt selber bezahlen. Eine Kostenerstattung durch den Gegner findet nicht statt. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie von Anfang an wissen, wie hoch die Kosten für die Kündigungsschutzklage werden. Sie zahlen nur Ihre entstandenen Rechtsanwaltskosten, sowie eventuelle Gerichtskosten. Ab dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) gilt dies nicht mehr. Hier gilt dann wieder: Verlierer zahlt!

Wie hoch sind nun die Kosten der Kündigungsschutzklage?

Die Kosten der Kündigungsschutzklage hängen davon ab, wie der Prozess endet. Wenn Sie einen Vergleich schließen, dann belaufen sich die Kosten für den Rechtsanwalt auf ca. 75% eines Bruttomonatsgehaltes und es entstehen keine Gerichtsgebühren. Wenn Sie die Klage zurücknehmen, dann reduzieren sich die Kosten auf ca. 50% eines Bruttomonatsgehaltes und es entstehen keine Gerichtsgebühren. Wenn Sie keinen Vergleich schließen, dann zahlen Sie ca. 50% eines Bruttomonatsgehaltes für den Rechtsanwalt und gegebenenfalls die entstandenen Gerichtsgebühren. Diese belaufen sie auf ca. 17% eines Bruttomonatsgehalts.

Beispielsrechnung für eine Kündigungsschutzklage

Bruttomonatsgehalt:                                                         2.000 €

Streitwert der Kündigungsschutzklage:                        6.000 €

Vergleichskosten bei einer Kündigungsschutzklage: ca. 1.500 €

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einer Deckungszusage die Kosten der Kündigungsschutzklage. Hierzu gehören die Gerichtsgebühren, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, sowie Sachverständigenkosten. Nur die Selbstbeteiligung muss gezahlt werden und eventuell die Fahrtkosten des Anwalts.

Eigenvertretung

In der 1. Instanz ist es auch möglich sich selbst zu vertreten. In diesen Fällen müssen Sie also auch keine Rechtsanwaltsgebühren bezahlen. Die Höhe der Gerichtskosten bestimmt sich danach, wie der Prozess beendet wird.

Zusammenfassung

Eine Kündigungsschutzlage kostet in den meisten Fällen ca. 75% eines Bruttomonatsgehalts und es entstehen keine Gerichtsgebühren. Egal wie die Kündigungsschutzklage ausgeht, jede Partei muss ihre Rechtsanwaltskosten selber tragen.