Lesedauer 3 Minuten

Das sind die gravierenden Folgen, wenn Du eine Kündigung unterschreibst

Dein Chef will mit Dir reden?  Du hast die Befürchtung, dass Du nun eine Kündigung erhältst?  Oder Du hast schon eine Kündigung erhalten und Du sollst diese unterschreiben oder quittieren?  Du bist Dir nicht sicher, was Du nun machen sollst?

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Die Kündigung

Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.  Die Kündigung wird daher wirksam ausgesprochen, wenn diese der anderen Seite zugeht. Du als Empfänger musst mit der Kündigung nicht einverstanden sein.

Pflicht zur Unterschrift?

Es gibt daher keine Pflicht, dass Du den Empfang der Kündigung quittieren musst.  Es sind von dir keine Unterschriften notwendig.  Es ist die Aufgabe deines Arbeitgebers zu beweisen, dass Du die Kündigung auch wirklich erhalten hast.

Die Folgen der Unterschrift

Die Folgen der Unterschrift unter der Kündigung sind daher unterschiedlich.

Bestätigung des Erhalts der Kündigung

Mit der Unterschrift unter der Kündigung bestätigst Du nur, dass Du die Kündigung erhalten hast.  Bei einer Kündigungsschutzklage kannst Du dich also nicht mehr damit rausreden, dass Du keine Kündigung erhalten hast.

Keine Zustimmung zur Kündigung

Mit der Unterschrift bestätigst Du nicht, dass Du mit der Kündigung einverstanden bist.  Du kannst immer noch eine Kündigungsschutzklage erheben.  Aber Achtung:  Durch die Bestätigung sind alle Fristen in Gang gesetzt worden.  Die Folge ist, dass Du nach der Unterschrift nur noch drei Wochen, 21 Tage, Zeit hast, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Vorsicht!

Es gibt einige Arbeitgeber, die ein falsches Spiel spielen. Sie lassen sich nicht nur den Erhalt der Kündigung quittieren.  Vielmehr versuchen Sie, dir zusätzliche Vereinbarung unterzuschieben und deine Zustimmung einzuholen. So ist manchmal zu lesen, dass der Arbeitnehmer mit der Unterschrift auf die Kündigungsschutzklage verzichtet.  In vielen Fällen wird dies unwirksam sein.  Aber:  Es gibt einige Fälle, in denen ein wirksamer Kündigungsschutzklageverzicht vereinbart werden kann. Aus diesem Grund:

Nichts unterschreiben, was man nicht vorher in Ruhe durchgelesen und geprüft hat!

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