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Du hast eine Einladung zu einem BEM-Verfahren erhalten? Du weißt nicht, womit man dies isst? BEM? OK, so schlimm ist es vielleicht nicht. Du weißt, dass BEM für betriebliches Eingliederungsmanagement steht. Aber! Du weißt nicht, was dahintersteckt? Dann solltest du das heutige Video anschauen!

Sinn und Zweck des BEM-Verfahrens

Sinn des BEM-Verfahrens ist es, die Hintergründe und Ursachen für Deine Arbeitsunfähigkeitszeiten zu finden. Im Rahmen des freiwilligen und ergebnisoffenen Verfahrens soll gemeinsam geklärt werden, wieso Du längerfristig erkrankt bist. Die Idee dahinter ist, dass durch eine frühzeitige Ermittlung von Problemen eine langfristige Sicherung des Arbeitsplatzes ermöglicht wird.

Wann ist das BEM-Verfahren durchzuführen?

Das BEM-Verfahren ist grundsätzlich immer dann durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben ist. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer einen Grad der Behinderung hat.

Bin ich verpflichtet am BEM-Verfahren teilzunehmen?

Nein! Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig. Du hast sogar das Recht, jederzeit im laufenden Verfahren deine Einwilligungserklärung zu widerrufen bzw. zurückzuziehen. Du musst hierfür auch keine Gründe mitteilen.

Die Chancen eines BEM-Verfahrens

Das BEM-Verfahren ermöglicht dir, aus dem Krankengeldbezug zurück auf Deinen alten Arbeitsplatz zu kommen und hierbei auch Deine Grenzen zu erforschen. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt nach dem Abklingen der Erkrankung den Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Schließlich kann durch ein BEM-Verfahren eine krankheitsbedingte Kündigung verhindert werden.

Die Risiken eines BEM-Verfahrens

Das Risiko eines BEM-Verfahrens ist, dass der Arbeitgeber Kenntnis über deine Krankheit erhält. Es besteht auch das Risiko, dass er deswegen eine personenbedingte Kündigung ausspricht.

Folgen einer Nichtteilnahme

Auch wenn Du an einem BEM-Verfahren nicht teilnimmst, dann kann dein Arbeitgeber deswegen nicht kündigen. Das Risiko ist jedoch, dass im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses deine Karten schlechter stehen werden. Der Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber versucht hat, Dir die Hand zu geben und Du hast diese ausgeschlagen.

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