Aufhebungsvertrag – In diesen Fällen solltest Du nicht sofort unterschreiben

Aufhebungsvertrag – In diesen Fällen solltest Du nicht sofort unterschreiben

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Hat der Arbeitgeber Dir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt und fordert er, dass Du sofort unterschreibst, da ansonsten das „Top-Angebot“ verfällt? Vorsicht! In der Regel handelt es sich hierbei um einen Trick. Auf folgende Punkte solltest Du auf jeden Fall achten.

Aufhebungsvertrag - Sperrzeit

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss Dir bewusst sein, dass Dir eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld droht. Aus diesem Grund solltest Du besonders vorsichtig sein, wenn der Arbeitgeber Dir einen Aufhebungsvertrag mit „Top-Konditionen“ anbietet.

Aufhebungsvertrag - Regelungsinhalt

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags solltest Du darauf achten, dass dieser sämtliche Punkte enthält, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Es sollte ausdrücklich geregelt sein, dass ohne den Abschluss des Aufhebungsvertrags eine Kündigung gedroht hätte. Außerdem darf die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Weiterhin muss eine aus Sicht der Agentur für Arbeit angemessene Abfindung vereinbart sein und es darf kein besonderer Kündigungsschutz umgangen werden.

Aufhebungsvertrag - Achtung bei Abgeltungsklausel

Ist im Muster des Aufhebungsvertrags eine Abgeltungsklausel enthalten? Soll durch den Aufhebungsvertrag alles abschließend abgegolten werden? In diesem Fall solltest Du ein besonderes Augenmerk auf die vorgesehenen Regelungen legen. Der Hintergrund ist einfach: Wenn Du diesen Aufhebungsvertrag abschließt, kannst Du nachträglich keine weiteren Forderungen mehr stellen. Es wäre damit alles abgegolten. Daher gilt: Es muss wirklich alles abschließend geregelt sein. Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub etc.

Aufhebungsvertrag - Bedenkzeit

Hast Du Zweifel? Hole Dir eine Bedenkzeit ein. Das absolute Minimum sollte 48 Stunden betragen. Sage Deinem Arbeitgeber einfach: „Ich prüfe das und melde mich.“ Will der Arbeitgeber Dir keine Bedenkzeit gewähren, solltest Du besonders vorsichtig sein. In diesem Fall möchte der Arbeitgeber möglicherweise etwas verbergen.

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