Komm ich ins Gefängnis, wenn ich als Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhalte?
Du hast eine neue Stelle gefunden? Super! Der neue Arbeitgeber will Dich aber ab sofort. Was nun? Eigentlich musst Du eine Kündigungsfrist einhalten? Jetzt gehen Dir tausend Gedanken durch den Kopf. Kann ich einfach sofort wechseln oder muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte? Komme ich ins Gefängnis? Muss ich Schadensersatz zahlen?
Musst Du als Arbeitnehmer die Kündigungsfrist einhalten?
Die Antwort ist einfach: „JA“. Du hast einen Arbeitsvertrag geschlossen und musst Dich daher an die vertraglichen Vereinbarungen halten. Die Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist ist ein eindeutiger Fall eines Vertragsbruches. Du verhältst dich damit vertragsrechtswidrig.
Ist es schlimm die Kündigungsfrist nicht einzuhalten?
Die Antwort ist „Kommt drauf an“. Der Hintergrund für diese vage Antwort ist einfach:
Du musst einfach abwägen, ob Du mit den Folgen dieser Pflichtverletzung leben kannst.
Die Folgen
In der Regel musst Du mit diesen Folgen rechnen:
Fristlose Kündigung
Das unentschuldigte Fernbleiben ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Dein Arbeitgeber wird in der Regel berechtigt sein, eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Kein Geld
Aufgrund des arbeitsrechtlichen Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“ wirst Du beim unentschuldigten Fernbleiben keine Vergütung mehr erhalten. Du wirst auch kein Arbeitslosengeld erhalten, da Du die Nichtzahlung herbeigeführt hast.
Schlechtes Zeugnis
Du musst mit einem schlechten Zeugnis rechnen, da Dein Arbeitgeber mit deinem Verhalten nicht zufrieden sein wird.
Zahlung einer Vertragsstrafe
Es könnte zur Zahlung einer Vertragsstrafe kommen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen ist zulässig. Die Vertragsstrafe muss jedoch hinreichend klar formuliert, transparent und die Höhe muss angemessen sein. In vielen Fällen liegt eine unzulässige Übersicherung des Arbeitgebers vor, sodass die Klauseln unwirksam sind.
Zahlung eines Schadensersatzes
Dein Arbeitgeber hat auch einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Schaden entstanden ist. Die Berechnung und der Nachweis dieses Schadens gelingt dem Arbeitgeber in der Regel nicht, weil meistens ein anderer Mitarbeiter einspringt und so die Arbeit miterledigt wird. Der Arbeitgeber wird daher den Schaden nicht wirklich beziffern können.
Keine Zwangsarbeit
Auch wenn dein Arbeitgeber Dich vor dem Arbeitsgericht zur Arbeitsleistung verklagen würde, hätte dies keinerlei Folgen für Dich. Die Durchsetzung der Arbeitspflicht im Wege der Zwangsvollstreckung ist gesetzlich ausgeschlossen. Eine Ordnungshaft ist ausgeschlossen. Du kannst daher auch nicht ins Gefängnis kommen.
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