Inhaltsverzeichnis
Allgemeines zur Änderungskündigung
Die Änderungskündigung ist eine Kündigung mit dem Angebot, einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen zu schließen. Die Änderungskündigung wird benötigt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen einseitig ändern will, er dies jedoch nicht kann. Bei diesen Fällen ist das Weisungsrecht ausgeschöpft und der Arbeitnehmer will nicht einvernehmlich den Vertrag ändern.
Wozu die Änderungskündigung und keine Weisung?
Eine Weisung ist die Konkretisierung der Arbeitsbedingungen. Wenn diese jedoch im Vertrag schon festgeschrieben sind, dann ist die Weisung nicht mehr möglich. Die Weisung hört am Inhalt des Arbeitsvertrages auf. Wann, wo, wie viel und/oder zu welchen Konditionen, müssen für die Weisung nur umrissen sein, ansonsten muss eine Änderungskündigung her.
Wozu die Änderungskündigung?
Festgeschriebene Arbeitsbedingungen können vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge zu erfüllen sind. Jedoch steht es dem Arbeitgeber frei, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Und hier setzt die Änderungskündigung an. Es wird eine Kündigung ausgesprochen und gleichzeitig ein Angebot, für einen neuen Vertrag unterbreitet. Dem Arbeitnehmer steht es nun frei, wie er sich entscheiden will.
Entscheidungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmer hat vier verschiedene Möglichkeit, wie er sich entscheiden kann. Er kann entweder:
– Das Angebot annehmen. In diesem Fall endet der alte Vertrag und der neue Vertrag gilt.
– Das Angebot ablehnen. Dann endet der alte Vertrag und es gibt keinen neuen.
– Das Angebot ablehnen und Kündigungsschutzklage erheben. Der Vertrag endet nur, wenn die Klage verloren wird.
– Das Angebot unter Vorbehalt annehmen und Kündigungsschutzklage erheben. In diesem Fall gilt der alte Vertrag weiter, wenn die Klage gewonnen wird. Wenn die Klage verloren wird, dann gilt der neue Vertrag. Man verliert auf keinen Fall den Arbeitsplatz.
Was ist noch zu beachten?
Der Arbeitgeber muss ansonsten alle übrigen Punkte einer Kündigung beachten. Es handelt sich bei der Änderungskündigung um eine Kündigung, sodass auch die allgemeinen und besonderen Kündigungsregeln zu beachten sind. Im Zweifel muss auch eine Sozialauswahl erfolgen. Der Arbeitnehmer muss die drei Wochen Frist der Kündigungsschutzklage beachten.
Zusammenfassung
Die Änderungskündigung ist eine Kündigung mit dem Angebot einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen zu schließen. Der Arbeitnehmer sollte bei Zweifel immer zur Annahme unter Vorbehalt greifen, da ihm so die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage offen steht, ohne seinen Arbeitsplatz zu gefährden.