You’re out!? Oder doch nicht! Mit der Kündigungsschutzklage eine Kündigung angreifen
Die Kündigung des Arbeitgebers ist für viele Arbeitnehmer/innen ein einschneidendes Erlebnis. Viele sind sogar das Auffassung, dass eine Kündigung Gottgegeben ist. Sie legen die Hände in den Schoss und denken, der Arbeitgeber hat bei der Kündigung alles richtig gemacht. Falsch!
Viele Kündigungen sind unwirksam
Nachweislich sind viele Kündigung vom Arbeitgeber fehlerhaft. Häufig kommt es vor, dass beispielsweise die formalen Voraussetzungen einer Kündigung nicht beachtet werden. In einigen Fällen liegt auch kein Kündigungsgrund vor. Trotzdem sprechen einige Arbeitgeber eine Kündigung aus. Sie versuchen ihr Glück. Sie hoffen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert und sich gegen die Kündigung nicht wehrt. Wieso?
Kündigungsschutz
Das liegt am deutschen Arbeitsrecht. Deutsches Arbeitsrecht ist vor allem Arbeitnehmerschutzrecht. Viele Arbeitgeber wissen, dass der Kündigungsschutz in Deutschland relativ stark ist. Hire and fire geht nicht so einfach. Die Arbeitnehmer wissen auch, dass die Rechtsprechung eher arbeitnehmerfreundlich ist. Viele Arbeitgeber wissen jedoch auch, dass nach drei Wochen der Spuk zu Ende ist.
Die 3-Wochen-Frist
Viele Arbeitnehmer verschlafen die 3-Wochen-Frist. Der Arbeitnehmer hat nur drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach geht nichts mehr. Drei Wochen. Drei Wochen. Das Gericht prüft die Wirksamkeit der Kündigung nur, wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erhoben wird. 3 Wochen. 3 Wochen, die über Sieg und Niederlage entscheiden. Wirklich?
Ziel der Kündigungsschutzklage
Nur mit der Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz retten. Das Gericht kann nur im Rahmen der Kündigungsschutzklage feststellen, ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde. Es stellt fest, ob die Kündigung wirklich wirksam ist. Was ist mit der Abfindung?
Abfindung
In der Regel haben deutsche Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung. Aber! In vielen Fällen wird trotzdem eine Abfindung bezahlt, weil der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen Vergleich beim Arbeitsgericht schließt. Der Arbeitgeber kann so sein Gesicht wahren und der Arbeitnehmer muss auch nicht mehr auf den alten Platz zurück.
Abschließender Hinweis
Viele Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz und wissen hiervon nichts. Sobald das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, umso schwieriger wird es für den Arbeitgeber eine wirksame Kündigung auszusprechen. Er muss einen erhöhten Argumentations-aufwand betreiben.
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