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Brillante Liste: Was tun bei einer fristlosen Kündigung!

Eine fristlose Kündigung ist ein Schock für den Arbeitnehmer. Von einem auf den anderen Moment steht der Arbeitnehmer ohne Job da. Er muss alles stehen und liegen lassen. Er ist seinen Arbeitsplatz los. Träume zerplatzen wie Seifenblasen. Angst macht sich breit. Arbeitnehmer müssen in dieser Situation einen kühlen Kopf bewahren. Sie sollten auf diese 6 Punkte achten.

Schritt 1: Agentur für Arbeit

Auch bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie sich arbeitsuchend melden. Suchen Sie deswegen Ihre zuständige Agentur für Arbeit auf. Dies sollte innerhalb von drei Tagen erfolgen. Vermeiden Sie, dass Sie eine Sperrzeit dafür erhalten, dass Sie die Meldefrist versäumt haben.

Schritt 2: Fristlose Kündigung überprüfen

Als Nächstes sollten Sie die fristlose Kündigung überprüfen. Hier können Sie einen Artikel zum Thema fristlose Kündigung lesen.

Schritt 3: Kündigungsschutzklage erheben

Sie können mit einer Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung vorgehen. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass die Kündigungsschutzklage auch erfolgreich ist. Es gibt viele Punkte, welche bei einer fristlosen Kündigung beachtet werden müssen. Hier ein paar Stichpunkte:

  • vorherige Abmahnung
  • formelle Voraussetzungen einer Kündigung
  • Schriftform
  • Anhörung vom Betriebsrat
  • milderes Mittel
  • Kündigungserklärungsfrist

Schritt 4: Eine Entscheidung treffen

Sie haben nicht viel Zeit, um gegen die fristlose Kündigung vorzugehen. Sie sollten sich nicht zu viel Zeit lassen. Die Uhr tickt. Nach dem Zugang der Kündigung haben Sie genau drei Wochen (21. Tage) Zeit, die Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach ist die Kündigungsschutzklage chancenlos. Die fristlose Kündigung gilt als wirksam. Wenn Sie die Frist unverschuldet verpasst haben, dann kann sich der Zeitraum verlängern.

Schritt 5: Brauch Sie Unterstützung?

Selbst ist der Arbeitnehmer! Sie können die Kündigungsschutzklage selbst, ohne fremde Hilfe beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Sie müssen nur zur Rechtsantragsstelle gehen. Die Damen und Herren helfen bei der Formulierung der Klage und der Anträge. Jedoch darf eine rechtliche Beratung dort nicht erfolgen. Sie sind auf sich selbst gestellt.

Schritt 6: Doch mit Hilfe?

Es ist empfehlenswert eine fachkundige Person einzuschalten. Ein Rechtsanwalt weiß, wann eine fristlose Kündigung wirksam ist. Er kennt die formellen Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung. Er kennt auch alle Fristen. Es liegt an Ihnen, ob Ihnen Ihr Arbeitsplatz die Rechtsanwaltsgebühren wert ist.

Zusammenfassung

Eine fristlose Kündigung ist kein Beinbruch. Es gibt Wege und Mittel diese zu bekämpfen. Eine Kündigungsschutzklage kann ohne Hilfe erhoben werden. Ein rechtlicher Rat ist dennoch empfehlenswert.

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